Batterien/Akkus entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht
im Hausmüll entsorgt werden.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien /
Akkus bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde /
seines Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/Ak-
kus einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt
werden können. Geben Sie Batterien/Akkus nur im
entladenen Zustand zurück.
ACHTUNG! SACHSCHADEN!
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Wenn Sie das Gerät öffnen und die Akkus
entsorgen ist das Gerät irreparabel beschädigt!
1) Entladen Sie den Akku vollständig, bevor Sie
mit dem Ausbau des Akkus beginnen.
2) Nehmen Sie den Schmutzbehälter
3) Lösen Sie die 5 Schrauben auf der Rückseite
des Handteils
und nehmen Sie die beiden
Gehäusehälften auseinander.
4) Ziehen Sie den Motor aus der Gehäusehälfte.
5) Lösen Sie die beiden Schrauben an der
Plastikhalterung, die den blauen Akku hält und
entnehmen Sie die Plastikhalterung.
6) Knipsen Sie mit einer Zange die Adern, die zu
dem blauen Akku führen, einzeln und nachei-
nander durch. Achten Sie darauf, dass Sie die
blanken Leitungsenden nicht mit den Metalltei-
len der Zange kurzschließen.
7) Entnehmen Sie den Akku und entsorgen Sie
diesen umweltgerecht.
Die Verpackung besteht aus umweltfreundli-
chen Materialien, die Sie über die örtlichen
Recyclingstellen entsorgen können.
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Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Original Kassenbon gut auf.
Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf
benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
ab.
Wahl – für Sie kostenlos repariert oder ersetzt.
Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb
der Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich
kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht
und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
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