5.1.
Anheben und Transport der verpackten Maschine
Beim Anheben sicherstellen, dass die verpackte Maschine fest verankert ist, um ein
unbeabsichtigtes Umkippen oder Herabfallen zu vermeiden.
Das Be- und Entladen der Transportfahrzeuge muss bei angemessener Beleuchtung
Die vom Hersteller auf einer Holzpalette verpackte Maschine muss mit geeigneten Mitteln
(siehe Richtlinie 89/392/EWG und spätere Änderungen und/oder Ergänzungen) verladen
werden.
Das Anheben des verpackten Maschinenrumpfs kann nur unter Verwendung eines
Gabelstaplers erfolgen. Hierbei vorsichtig vorgehen, um Stöße und das Umfallen der
Maschine zu vermeiden.
5.2.
Kontrollen bei der Anlieferung
Bei der Anlieferung durch das Transportunternehmen die Verpackung und die darin
enthaltene Maschine sorgfältig auf einwandfreien Zustand prüfen. Falls Transportschäden
an der Maschine festgestellt werden, muss der Spediteur darauf hingewiesen werden;
behalten
Sie
sich
Schadenersatzforderungen vor.
5.3.
Auspacken
Während des Auspackens der Maschine muss der Bediener die notwendigen
Schutzausrüstungen tragen (Handschuhe, Brillen usw.), um die Unfallgefahr zu
Die Maschine aus ihrer Verpackung nehmen und hierbei folgendermaßen vorgehen:
• die Umreifungsbänder aus Kunststoff mit einer Schere oder einer Schneidezange
durchschneiden;
• den Karton entfernen;
• je nach Modell, die Metallbügel entfernen oder die Umreifungsbänder aus Plastik
durchschneiden, mit denen der Rahmen der Maschine an der Palette befestigt ist;
• mit Hilfe einer schrägen Fläche die Maschine im Rückwärtsgang von der Palette
herunterlassen;
• die Maschine von der Verpackung entfernen.
Falls nötig, das Verpackungsmaterial aufbewahren, da es zum Schutz der Maschine
wiederbenutzt werden kann, falls sie an einen anderen Ort oder zu Reparaturwerkstätten
transportiert werden muss.
5.
TRANSPORT UND INSTALLATION
ACHTUNG
ausgeführt werden.
vor
Annahme
ACHTUNG
mindern.
der
Ware
schriftlich
das
Recht
auf
DEUTSCH
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