Der SCHORNSTEIN muss WINDFEST sein und
innen denselben Schnitt des Rauchfangs aufweisen;
der Schnitt des Rauchdurchgangs muss am Ausgang
mindestens DOPPELT so groß sein, wie das Innenmaß
des Rauchfangs.
Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen,
muss jeder Holzofen über einen eigenen unabhängigen
Rauchfang verfügen.
Sollte der Ofen an einen bereits verwendeten
Rauchfang angeschlossen werden, ist dieser gründlich
zu reinigen, um Betriebsstörungen und Brandgefahr zu
Rauchfangs abgelagerten, unverbrannten Rückständen
entstehen können.
Beim Durchführen des Abgasleitsystems durch
Decken/Dach oder Wände aus Holz müssen bestimmte
verfügen.
6.5
ANSCHLUSS AN DEN RAUCHFANG
Die Dimensionierung des Rauchfangs muss in
Übereinstimmung mit EN 13384-1 ausgeführt werden.
Der RAUCHANSCHLUSS zwischen Ofen und
Rauchfang muss denselben Schnitt des Rauchausgangs
des Ofens aufweisen. Der Rauchanschluss muss dicht
sein und die Verwendung von biegsamen Metallrohren
ist verboten.
Um den Ofen mit dem Schornstein zu verbinden,
können maximal 3 Richtungsänderungen von nicht mehr
als 90° vorgenommen werden. Dabei darf die Länge des
Schornsteins horizontal nicht mehr als 2 m und gesamt
maximal 3 m (- 6.1 -) betragen.
Bei einem oben liegendem Abzug muss die erste
vertikale Strecke mindestens 50 cm betragen, bevor eine
Richtungsänderung erfolgen kann.
Es müssen die Angaben zum Zug des Schornsteins
im technischen Datenblatt beachtet werden.
INSTALLATION
x
y
- 6.1 -