Brennschale
Aschekasten/-fach
Glasscheibe
Kessel
Widerstandhalter
Abgassammelleitung
Dichtungen für Tür und Brenns-
chale*
Abgasführung*
Ventilatoren*
(*)
Durch den Vertragskundendienst.
(a)
Mindestens einmal jährlich bzw. nach 400 kg Pelletverbrennung.
7 VERSCHROTTUNG
UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung
des Ofens sind ausschließlich
vom Eigentümer und auf dessen
Verantwortung
der unter Befolgung der in seinem
Land geltenden Gesetze über
Sicherheit
vorgehen muss.
Mit
dem
Entsorgung können auch Dritte
betraut werden, vorausgesetzt,
es werden immer Unternehmen
beauftragt, die zur Sammlung
und Beseitigung des fraglichen
Materials autorisiert sind.
HINWEIS: Halten Sie sich bei
der Entsorgung der Materialien
und gegebenenfalls in Bezug auf
die Entsorgungsmeldung immer
strikt an die im betreffenden Land
geltenden Vorschriften.
ACHTUNG: Alle Arbeiten für
Demontage und Verschrottung
dürfen erst durchgeführt werden,
wenn der Ofen ausgeschaltet
ist und die Spannungszufuhr
KONTROLL- UND WARTUNGSPROGRAMM
BEI JEDER
EINSCHAL-
TUNG
durchzuführen,
und
Umweltschutz
Abbau
und
1 MONAT
JEDE WOCHE
X
X
X
X
unterbrochen wurde.
• die gesamte elektrische Anlage
• die in den Elektronikplatinen
• d a s O f e n g e s t e l l d u r c h
der
ACHTUNG: Ein in zugänglichen
Bereichen stehen gelassener
Ofen stellt eine ernste Gefahr für
Personen und Tiere dar.
Die
Personen- und Tierschäden liegt
immer beim Eigentümer.
bei
kennzeichens
handbuch
unterlagen
vernichtet werden.
(a)
1 JAHR
X
X
X
X
X
ausbauen;
vorhandenen Akkumulatoren
trennen;
autorisierte Unternehmen
verschrotten lassen;
Haftung
für
zerstörung
müssen
und
dieses
eventuelle
des
ce-
dieses
die
anderen
ofens