Cisco Linksys WRT54GL Guía De Instalación Rápida página 197

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Anhang E
E-Mail enthaltenen Link weitere Benachrichtigungen dieser
Art zu deaktivieren. Cisco behält sich jedoch das Recht
vor,
Ihnen
E-Mail-Nachrichten
dem Dienst zuzustellen, solange Sie diesen abonnieren.
Falls Sie keine weiteren E-Mail-Benachrichtigungen im
Zusammenhang mit dem Dienst erhalten möchten, können
Sie den Dienst kündigen, indem Sie Cisco schriftlich unter
www.networkmagic.com/support davon in Kenntnis setzen,
dass Sie den Dienst abbestellen, die Software deinstallieren
und die Nutzung des Dienstes einstellen.
ENDE VON ANHANG 2
Anhang 3
Open-Source und Lizenzen von Dritten
Anhang 3-A
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2 der „GNU
General Public License" lizenzierte Software enthält, so
unterliegt diese Open-Source-Software den in Anhang 3-A
aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen
aus Anhang 3-A sind der folgenden Website entnommen:
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU General
Public License. Sie wurde nicht von der Free Software Foundation
herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe
von Software, die mit der GNU GPL verwendet wird; eine solche
stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU GPL dar.
Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen
Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.
Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung
der Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die
GNU General Public License, die Allgemeine Öffentliche
GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren; sie soll sicherstellen,
dass die Software für alle Benutzer frei zugänglich ist.
Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software
Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt
haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung
für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software
der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU
Lesser General Public License, der Kleineren Allgemeinen
Öffentlichen GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie" Software bezieht sich auf Freiheit der
Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass
Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und
etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass
Sie die Software im Quellcode erhalten oder den Quellcode auf
Wireless-G Broadband-Router
im
Zusammenhang
mit
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder
Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und
dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es einem verbieten, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu
verzichten.
Aus
diesen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien
der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen
Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie
müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode
erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen sie über diese
Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software
zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns selbst zu schützen, wollen wir darüber
hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wird die Software von einer
anderen Person modifiziert und weitergegeben, so möchten wir,
dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen Personen verursachte Probleme nicht
den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, dass Verbreiter eines freien Programms individuell
Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm
proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt,
dass jedes Patent entweder für freie Nutzung durch jedermann
lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert
werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk,
bei
dem
Urheberrechtsinhabers darauf hinweist, dass das Werk unter
den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet
werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm
oder Werk als „das Programm" bezeichnet; die Formulierung
„auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms
im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das
Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder
verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt,
enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung
als
Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie" bezeichnet.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung
und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt;
sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang
der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt,
und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die
Ausgabe durch die Ausführung des Programms erfolgte).
Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
Einschränkungen
ergeben
ein
entsprechender
Vermerk
„Bearbeitung"
eingestuft.)
sich
des
Jeder
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