Garantiebedingungen
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen
die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus
dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 – 6) Mängel am Gerät, die nachweislich
auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb
von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder
Herstellungsfehler handelt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw.
Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die
für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, oder durch Schäden aus chemischen und
elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden
Betriebsbedingungen oder das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann
keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu
vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung
von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu
von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen
werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt
oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können und für die unter Bezugnahme auf diese
Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle oder unserem
Vertragskundendienst zu übergeben oder einzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär
betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über.
4. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit
auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir
uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in
Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden
sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten für Deutschland.
Für im Ausland gekaufte Geräte gelten die von unserer jeweils zuständigen Landesvertretung herausgegebenen
Garantiebedingungen. Diese können Sie über Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder direkt bei
unserer Landesvertretung anfordern.
Beachten Sie unser weiteres Kundendienst-Angebot:
Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner zur Verfügung.
Siemens-Electrogeräte GmbH
Carl-Wery-Str. 34 / 81739 München // Germany
Siemens Family Line
(Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr erreichbar)
Für Produktinformationen sowie Anwendungsund
Bedienungsfragen zu Kleinen Hausgeräten:
Tel.: 01805 54 74 36*
*) 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz
der T-Com, Mobil ggfs. abweichend.
Nur für Deutschland gültig!
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