7.3 Vor dem Gebrauch der Leiter
Sind Sie gesundheitlich in der Lage, die
Leiter zu benutzen? Bestimmte gesund-
heitliche Gegebenheiten, Medikamenten-
1)
einnahme, Alkohol- oder Drogenmiss-
brauch können bei der Benutzung der
Leiter zu einer Gefährdung der Sicher-
heit führen.
Beim Transport von Leitern auf Dachträgern oder in
einem LKW zur Verhinderung von Schäden sicherstellen,
2)
dass sie auf angemessene Weise befestigt oder
angebracht sind.
Prüfen der Leiter nach der Lieferung und vor der ersten
3)
Benutzung, um den Zustand und die Funktion aller Teile
festzustellen.
Sichtprüfung der Leiter auf Beschädigung
und sichere Benutzung zu Beginn jedes
4)
Arbeitstages, an dem die Leiter benutzt
werden soll.
Für gewerbliche Benutzer ist eine regelmäßige Über-
5)
prüfung durch eine hierfür befähigte Person erforderlich
(Betriebssicherheitsverordnung).
Sicherstellen, dass die Leiter für den
6)
jeweiligen Einsatz geeignet ist.
7)
Keine beschädigte Leiter benutzen.
Alle Verunreinigungen an der Leiter
8)
beseitigen, z.B. nasse Farbe, Schmutz,
Öl oder Schnee.
Vor der Benutzung einer Leiter bei der Arbeit sollte
9)
eine Risikobewertung (Gefährdungsbeurteilung) gemäß
Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.
Leiterfüße und Auflagefläche
10)
überprüfen.
Die Teleskopleiter darf nur mit
11)
montiertem Querbalken
verwendet werden.
7.4 Aufstellen der Leiter
Die Leiter muss in der richtigen
Aufstellposition aufgestellt werden,
1)
z.B. richtiger Anstellwinkel für Anlege-
leitern (Neigungswinkel 75°).
Sperreinrichtungen, sofern angebracht,
2)
müssen vor der Benutzung vollständig
gesichert werden.
Die Leiter muss auf einem ebenen,
3)
waagerechten und unbeweglichen
Untergrund stehen.
Die Leiter darf nur in der vorgegebenen
4)
Aufstellposition benutzt werden.
Anlegeleitern gegen ebene, feste Flächen
lehnen und vor der Benutzung sichern,
5)
z.B. Anbinden oder geeignete Einrichtun-
gen zur Sicherstellung der Standsicher-
heit anbringen.
Die Leiter niemals von oben her in eine neue
6)
Stellung bringen!
Beim Aufstellen der Leiter ist auf das Risiko einer Kollision
zu achten, z.B. mit Fußgängern, Fahrzeugen oder Türen.
7)
Türen (jedoch nicht Notausgänge) und Fenster im Arbeits-
bereich verriegeln, falls möglich.
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