Voraussetzungen
Die Messzelle arbeitet stabil (keine Drift oder schwankenden Messwerte über
mindestens 5 min). Das ist im allgemeinen gewährleistet, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
• die Einlaufzeit wurde abgewartet (siehe Einlaufzeit, Kap. 8.1).
• zulässiger und konstanter Durchfluss am Durchlaufgeber liegt vor (siehe
• Temperaturausgleich zwischen Messzelle und Messwasser ist erfolgt.
• konstanter pH-Wert im zugelassenen Bereich (pH 6,5-9,5) liegt vor.
Nullpunkt-
abgleich
Ein Nullpunktabgleich in Verbindung mit dem D1C Chlorit ist nur notwendig,
wenn die Messzelle an der unteren Messbereichsgrenze eingesetzt wird.
Steilheits-
abgleich
®
ProMinent
Technische Daten, Kap. 14).
Die Messzelle aus dem Durchlaufgeber DLG III oder DGM ausbauen (siehe
Betriebsanleitung DLG III, DGM)
Die Messzelle in ein Gefäß mit sauberem Wasser tauchen, das frei von
Chlor und Reduktionsmitteln ist (Fe
Mit der Messzelle rühren bis der Messwert stabil bleibt.
Das Regelgerät (DULCOMETER
Betriebsanleitung auf Null abgleichen (siehe Betriebsanleitung
®
DULCOMETER
D1C Chlorit, Kap. 8, Vollständiges Bedienmenü, Einstell-
menü „Kalibrieren Clt Nullpunkt").
Messzelle entsprechend Kap. 7 Installieren wieder in den Durchlaufgeber
(DGM, DLG III) einbauen.
Falls noch nicht geschehen, Messzelle in den Durchlaufgeber DLG III oder
DGM einbauen (siehe Montieren, Kap. 6).
Probenahme für die DPD-Messung durchführen. Diese muss in unmittelba-
rer Nähe zur Messzelle erfolgen. Empfehlung: Benutzen Sie im Falle des
Durchflussgebers DGM den Probenahmehahn (siehe Abb. 2 und
Bestellhinweise, Kap.15).
Den Chloritgehalt des Messwassers mit einem geeigneten Messbesteck
ermitteln (z.B. DPD).
Den ermittelten Wert am Regelgerät entsprechend seiner Betriebsanleitung
einstellen (siehe Betriebsanleitung DULCOMETER
Vollständiges Bedienmenü, Einstellmenü „Kalibrieren Clt").
Überprüfen Sie nach einer Erstinbetriebnahme die Kalibrierung mittels DPD
nach 24 Stunden.
empfohlenes Kalibrierintervall: wöchentlich
In Betrieb nehmen
2+
2+
, Mn
, Nitrit, ...).
®
D1C, Chlorit) entsprechend seiner
®
D1C, Chlorit, Kap. 8,
15