5.3 Anschluss ans Netz
Stecken Sie die Anschlussleitung des Netzteils in die Netzanschlussbuchse am Gerät ein. Stecken Sie das
Netzteil in die Steckdose bzw. Steckdosenleiste ein.
Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, die es ermöglicht, den Strahlaustritt
jederzeit zwangsläufig unterbrechen zu können. Wird der Laser im Rigg oder an einem unzugänglichen Ort
installiert, muss er mindestens über eine schaltbare Steckdosenleiste angeschlossen werden.
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen
geprüft werden!
5.3 Justieren des Lasers
Schalten das Gerät über den Netzschalter ein.
Lösen Sie die Feststellschrauben am Hängebügel und justieren Sie den Laser auf die gewünschte
Projektionsfläche.
Spielen Sie alle gewünschten Abbildungsmuster durch, um sicherzugehen, dass sich Ihre Projektionen nur
im unzugänglichen Showlaserbereich bewegen.
Überprüfen Sie unbedingt, ob sich Spiegelkugeln, glänzende Oberflächen etc. im Strahlungsbereich des
Lasers befinden. Spiegelnde Gegenstände unbedingt aus dem Strahlungsbereich entfernen oder
zudecken.
Ziehen Sie die Feststellschrauben am Hängebügel gut fest, so dass sich der Laserstrahl nicht ohne
Werkzeug verstellen lässt.
6. INBETRIEBNAHME
Über den Netzschalter lässt sich das Gerät ein- bzw. ausschalten.
Im AUTO-Modus werden die Lissajous-Muster automatisch durchlaufen. Die Geschwindigkeit lässt sich über
den AUTO SPEED-Regler einstellen.
Im MUSIC-Modus arbeitet das Gerät musikgetaktet.
Im MANUAL-Modus lässt sich die Rotationsrichtung, die -geschwindigkeit und die Ablenkung manuell
einstellen.
Räumliche Effekte der Abbildungsmuster lassen sich durch den Einsatz einer Nebelmaschine erzielen.
Achten Sie darauf, dass Sie den Raum nicht übermäßig vernebeln, das sonst der Laserstrahl nach einer
kurzen Entfernung "verschluckt" wird und vom Publikum nicht mehr wahrgenommen werden kann.
7. REINIGUNG, WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
Lasereinrichtungen in Diskotheken sind technische Arbeitsmittel entsprechend dem Gerätesicherheits-
gesetz. Daher müssen sie dessen Forderungen entsprechen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
LEBENSGEFAHR!
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