Schadhafte Elektroanschlussleitungen
An elektrischen Anschlussleitungen entstehen oft Iso-
lationsschäden.
Mögliche Ursachen:
• Druckstellen, wenn Anschlussleitungen durch Fens-
ter- oder Türspalten geführt werden.
• Knickstellen durch unsachgemäße Befestigung
oder Führung der Anschlussleitung.
• Schnittstellen durch Überfahren der Anschlusslei-
tung.
• Isolationsschäden durch Herausreißen aus der
Wandsteckdose.
• Risse durch Alterung der Isolation.
Solche schadhaften Elektroanschlussleitungen dürfen
nicht verwendet werden und sind auf Grund der Iso-
lationsschäden lebensgefährlich!
Elektrische Anschlussleitungen regelmäßig auf Schä-
den überprüfen. Achten Sie darauf, dass beim Über-
prüfen die Anschlussleitung nicht am Stromnetz hängt.
Elektrische Anschlussleitungen müssen den einschlä-
gigen VDE- und DIN-Bestimmungen und den örtlichen
EVE-Vorschriften entsprechen.
Verwenden Sie nur Anschlussleitungen mit Kennzeich-
nung H07RN.
Ein Aufdruck der Typenbezeichnung auf dem An-
schlusskabel ist Vorschrift.
Wechselstrommotor
• Netzspannung muss 220÷240 V/50 Hz betragen.
• Verlängerungsleitungen müssen bis 25 m Länge
einen Mindest-Querschnitt von 1,5 mm², über 25 m
Länge ei nen Mindest-Querschnitt von 2,5 mm² auf-
weisen.
• Der Netzanschluss wird maximal mit 16 A abgesi-
chert.
Anschlussart Y
Wenn die Netzanschlussleitung dieses Gerätes be-
schädigt wird, muss sie durch den Hersteller oder sei-
nen Kundendienst oder eine ähnlich qualifizierte Per-
son ersetzt werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen
Ausrüstung dürfen nur von einer Elektrofachkraft
durchgeführt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Motorenhersteller; Motortype
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten der Elektrosteuerung
Bei Rücksendung des Motors immer die komplette
Antriebseinheit mit Elektrosteuerung einsenden.
14. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
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