Betriebsanleitung
L 4000-System
ACHTUNG
ACHTUNG
Abb. 8: Mindestabstand zu
reflektierenden Flächen
Hinweis
ACHTUNG
8010009/TI69/2009-11-26
Montage
Sicherheitsabstand einhalten!
Das L 4000-System ist so anzubringen, dass bei Unterbrechung des
Lichtstrahls die Gefahrstelle erst erreicht wird, wenn der Gefahr
bringende Zustand aufgehoben ist.
Gefahr des Nichterkennens!
Personen, die sich im Gefahrbereich, jedoch außerhalb des Schutz-
feldes aufhalten, werden nicht erkannt. Es ist daher sicherzustellen,
dass jeder Gefahr bringende Zustand nur eingeleitet werden kann,
wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.
Das L 4000-System darf nicht als Hand- und Fingerschutz eingesetzt
werden.
Für den Einsatz und Anbau der Schutzeinrichtung gelten die ein-
schlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Diese
Bestimmungen sind je nach Einsatzgebiet unterschiedlich.
4.1.2 Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
Die Lichtstrahlen des Senders können von reflektierenden Flächen
abgelenkt werden. Dies kann zum Nichterkennen des Objektes
führen.
Deshalb müssen alle reflektierenden Flächen und Gegenstände
(z. B. Materialbehälter) einen Mindestabstand a zum Schutzfeld
des Systems einhalten. Der Mindestabstand a ist abhängig vom
Abstand D zwischen Sender und Empfänger.
Reflektierende Fläche
Öffnungswinkel
Sende- und Empfangsoptik haben den gleichen Öffnungswinkel.
Die Mindestabstände zu reflektierenden Flächen gelten nur bei
freiem Lichtweg. Bei Verwendung von transparenten
Schutzscheiben können sich diese Werte ändern.
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Mindestabstand a
Abstand D Sender – Empfänger
Kapitel 4
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