Garantiebedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Käufer eines Gerätes der Marke Grundig stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Nachbesse-
rung und Nacherfüllung) aus dem Kaufvertrag zu. Die Gewährleistung erfolgt für die Fehlerfreiheit bei Geräte-
übergabe entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder der Ausführung,
die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, stellen keinen Fehler dar. Ist das
Gerät mangelhaft, so wird der Mangel durch den Werkskundendienst kostenlos beseitigt. Der Hersteller wählt die
jeweils angemessene Art der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Käufer. Über die
Gewährleistung hinaus räumt Ihnen der Hersteller eine Garantie ein, diese schränkt die gesetzliche Gewähr-
leistung nicht ein.
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Kaufdatum.
Bedingungen:
1.
Ein maschinell erstellter Original-Kaufbeleg liegt vor.
2.
Das Gerät ist nur mit Original-Zubehör und Original-Ersatzteilen betrieben worden.
3.
Die in der Gebrauchsanweisung erwähnten Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind entsprechend
ausgeführt worden.
4.
Das Gerät wurde nicht geöffnet/zerlegt.
5.
Bauteile, die einem gebrauchsbedingtem Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Garantie
6.
Während der Garantiezeit beseitigt der Hersteller die durch Material- oder Fertigungsfehler auftretenden
Schäden oder Mängel am Gerät.
7.
Ausgewechselte Teile werden Eigentum des Herstellers.
8.
Ausgeschlossen von der Garantie sind die Schäden oder Mängel, die aus folgenden Ursachen ent-
stehen:
a.
unsachgemäße Installation, z.B. Nichtbeachtung der VDE-Vorschriften; unsachgemäße Aufstel-
lung, z.B. Nichtbeachtung der Einbau- oder Installationsvorschriften; äußere Einwirkung, z.B.
Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse.
b.
unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z.B. Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisungen. Bei einer gewerblichen oder gleichzustellenden Nutzung z.B. in Ho-
tels, Pensionen oder Gemeinschaftsanlagen, als eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung,
mit Gewährleistungsausschluss, gewährt der Hersteller eine Garantie von 6 Monaten.
9.
Die Behebung der garantiepflichtigen Mängel erfolgt ohne jede Berechnung.
10. Die Mängelbeseitigung in der Garantie z.B. durch eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlängert
die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
11. Über die Mängelbeseitigung hinausgehende Ansprüche - soweit keine gesetzliche Haftung vorgesehen
ist - sind ausgeschlossen.
Abhilfemöglichkeiten:
1.
Der Hersteller behält sich das gesetzlich vorgesehene Recht zur Nachbesserung vor.
2.
Reparaturen oder Abänderungen während der Garantiezeit dürfen nur durch den autorisierten Kunden-
dienst vorgenommen werden.
3.
Als eine Nachbesserung wird der Versuch der Schadensbehebung verstanden. Erst wenn die
Schadensbehebung fehlschlägt oder ein anderer Mangel auftritt, beginnt ein neuer Nachbesserungsver-
such.
4.
Bevor andere Abhilfemaßnahmen möglich sind, sind 3 Nachbesserungsversuche zulässig. Schlägt die
Mängelbeseitigung fehl oder ist sie unmöglich, berechtigt dies den Käufer zur Rückgängigmachung des
Kaufvertrags oder zur Herabsetzung des Kaufpreises.
Umtausch:
Erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Austausch, wird die bisherige Nutzung des Gerätes in Rechnung gestellt.
Diese Garantiezusage ist gültig innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
*) 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der T-Com; Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min. (nur für Deutschland)
Anschrift:
Grundig Weiße Ware Kundendienst
Beko Deutschland GmbH
Thomas-Edison-Platz 3
D-63263 Neu-Isenburg
Kundendienst-Tel.: 06102-86 86 893
Fax: 01805-414 400
Ersatzteile-Tel.: 01805-242 515 *
Fax: 01805-345 001 *