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Sicherheitshinweise
Wo bei Bruch Menschen und Sachen zu Schaden kommen können, müssen
vom Anwender entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Absturzsicherun
gen, Überlastsicherungen usw.) getroffen werden. Der einwandfreie und si
chere Betrieb von Wägemodulen setzt sachgemäßen Transport, fachgerechte
Lagerung, Aufstellung und Montage sowie sorgfältige Bedienung und Instand
haltung voraus.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt zu beachten.
Berücksichtigen Sie insbesondere die in den technischen Daten genannten
Grenzlasten.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Wägemodule der Typen C16M... sind für wägetechnische Anwendungen
konzipiert. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim
mungsgemäß.
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes dürfen die Wägemodule nur
nach den Angaben in der Montageanleitung verwendet werden. Bei der Ver
wendung sind zusätzlich die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen
Rechts‐und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Sinngemäß gilt dies auch
bei Verwendung von Zubehör.
Die Wägemodule sind keine Sicherheitselemente im Sinne des bestimmungs
gemäßen Gebrauchs. Der einwandfreie und sichere Betrieb des Wäge
modules setzt sachgemäßen Transport, fachgerechte Lagerung, Aufstellung
und Montage sowie sorgfältige Bedienung und Instandhaltung voraus.
Allgemeine Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
Die Wägemodule entsprechen dem Stand der Technik und sind betriebssi
cher. Von den Wägemodulen können Restgefahren ausgehen, wenn sie von
ungeschultem Personal unsachgemäß eingesetzt und bedient werden.
Jede Person, die mit Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur
eines Wägemodules beauftragt ist, muss die Montageanleitung und insbeson
dere die sicherheitstechnischen Hinweise gelesen und verstanden haben.
Restgefahren
Der Leistungs‐ und Lieferumfang der Wägemodule deckt nur einen Teilbereich
der Wägetechnik ab. Sicherheitstechnische Belange der Wägetechnik sind
zusätzlich vom Anlagenplaner/Ausrüster/Betreiber so zu planen, zu realis
ieren und zu verantworten, dass Restgefahren minimiert werden. Jeweils
existierende Vorschriften sind zu beachten. Auf Restgefahren im Zusammen
hang mit der Wägetechnik ist hinzuweisen.
HBM
C16M...
A1268-2.1 en/de/es