MID-Konformitätserklärung
zelsius ® C5-ISF und C5-CMF sind
nach der Europäischen Messgeräte-
richtlinie 2014/32/EU (MID) gefertigt
und geprüft. Nach dieser Richtlinie
ersetzt die Angabe des Jahres der
Konformitätserklärung des Gerätes die
Eichkennzeichnung (auf der Frontseite
des Geräts erkennbar: z.B. M22=2022).
Die MID regelt die Verwendung von
thermischen Energiemessgeräten
nur bis zum in Verkehr bringen bzw.
bis zur Erstinbetriebnahme. Danach
gelten innerhalb der EU weiterhin die
nationalen Regelungen für eichpflich-
tige Geräte. Die Eichgültigkeitsdauer
beträgt in Deutschland aktuell 6 Jahre.
Nach Ablauf dieser Frist darf das
Messgerät zur Abrechnung im geschäft-
lichen Verkehr nicht mehr eingesetzt
werden. Die Regelungen bzw. die
Gültigkeitsdauer können in anderen
EU- Ländern abweichend sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Die Konformitätserklärung ist jedem
Messgerät beigefügt. Neueste Infor-
mationen zu diesem Produkt können
unter www.zenner.de abgerufen
werden.
Sicherheitshinweise
Elektromagnetische Störungen
zelsius ® C5-ISF und C5-CMF erfüllen
die nationalen und internationalen
Anforderungen an die Störsicherheit.
Um Fehlfunktionen durch darüber hin-
aus gehende Störungen zu vermeiden,
dürfen Leuchtstoffröhren, Schalt-
kästen oder elektrische Verbraucher
wie Motoren und Pumpen nicht in
unmittelbarer Umgebung des Zählers
montiert werden. Vom Zähler abge-
hende Leitungen dürfen nicht parallel
zu spannungsführenden Leitungen
(230 V) verlegt werden (Abstand mind.
0,2 m).
Pflegehinweise
Kunststoffoberflächen nur mit feuch-
tem Tuch reinigen. Keine scheuernden
oder aggressiven Reinigungsmittel
einsetzen! Das Gerät ist über die Ein-
satzdauer wartungsfrei. Reparaturen
können nur vom Hersteller vorgenom-
men werden.
4
Montageanleitung
Sicherheitshinweise zur Montage
Diese Anleitung vor Installationsbeginn
sorgfältig bis zum Schluss durchlesen!
Die Montage darf nur von fachkundi-
gen Personen durchgeführt werden.
Aktuell gültige Gesetze und Vorschrif-
ten sowie die allgemein anerkann-
ten Regeln der Technik sind bei der
Montage und Installation zu beachten,
insbesondere die technischen Richt-
linien K8 und K9 der PTB, die EN 1434
Teil 1 + 6 und in Deutschland die AGFW
Richtlinien FW 202, FW 218, FW 510
und VDI 2035. Bei Geräten mit M-Bus-
Schnittstelle sind die entsprechenden
Vorschriften für Elektroinstallationen
zu beachten. Vorsicht bei Austritt von
Heizwasser bei der Montage - Verbrü-
hungsgefahr! Den Zähler nicht an den
Kabeln tragen.
Die maximale Heizwassertemperatur
im Durchflusssensor darf 90 °C nicht
übersteigen. Bei Heizungsanlagen mit
fehlender Temperaturdurchmischung
bzw. Temperaturschichtung ist eine
Zulaufstrecke von min. 10 x DN am Ein-
bauort vorzusehen. Es sind keine Ein-
oder Auslaufstrecken notwendig. Es ist
auf ausreichenden Anlagendruck zur
Vermeidung von Kavitation zu achten.
Zur Wandmontage des Rechenwerks
dient der bei den entsprechenden Aus-
führungen mitgelieferte Wandadapter.
Bei kombinierter Wärme- und Kälte-
messung oder reiner Kältemessung
darf das Rechenwerk zum Schutz vor
äußerer Betauung ausschließlich sepa-
rat auf den Wandadapter montiert wer-
den (für Deutschland und Österreich
gilt: bei Geräten für Kältemessung und
kombinierte Wärme- / Kältemessung
ist das Kälteregister nicht geeicht und
darf daher nicht für Abrechnungs-
zwecke im geschäftlichen Verkehr
eingesetzt werden. Hierfür sind zur
Zeit Geräte mit einer separaten Bau-
musterprüfbescheinigung erforderlich
, z. B. zelsius C5-IUF).
Der Messkapsel-Durchflusssensor der
Ausführung C5-CMF darf wahlweise
nur mit den in den technischen Daten
aufgeführten Anschlussschnittstellen-
typen (ASS) nach DIN EN ISO 4064-4
eingesetzt werden. Die Verwendung
von Übergangsstücken oder Adapter-
einsätzen ist nicht zulässig.