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Entsorgung
Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden. Hierfür
stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Zur umweltverträglichen
Entsorgung der nicht verwertbaren Teile (z.B. Elektronikschrott) befragen Sie bitte Ihre zustän-
dige Abfallbehörde.
Öle und Schmiermittel: Für die Entsorgung von Altölen sind ausschließlich Fachbetriebe zuge-
lassen! Altöle und verunreinigte Öle müssen in dichten, ölbeständigen Behältern (Metallgebin-
den) aufbewahrt und entsorgt werden! Defekte, nicht reparable Elektrogeräte und -maschinen
müssen geöffnet und restlos von Öl gereinigt werden! Öle (auch Kleinstmengen) dürfen keines-
falls in das Erdreich gelangen!
Abfälle aus Instandhaltungsarbeiten: Für die Entsorgung von Abfällen aus Instandhaltungs-
arbeiten sind die von der jeweiligen Behörde auf Landes- und Bundesebene erlassenen Vor-
schriften einzuhalten! Zu erfragen sind diese bei der ortsansässigen Umweltbehörde! Im Zwei-
felsfall sind aus Instandhaltungsarbeiten anfallende Abfälle wie Reinigungs- und Spülmittel,
Putzlappen etc. als Sonderabfälle durch kommunale Sammelstellen zu entsorgen! Verwertbare
Abfälle müssen nach Stoffgruppen getrennt und einer geeigneten Wiederverwertung zugeführt
werden!
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in natio-
nales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
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DEUTSCH