5.5. Entsorgung
• Das Gerät ist überwiegend aus Stahl hergestellt (außer der Elektroausrüstung) und ist
entsprechend den gültigen örtlichen Umweltvorschriften zu entsorgen.
• Kontaminierte Teile (z. B. Schläuche, Reinigungspinsel, Reinigungstücher usw.) sind
entsprechend den gültigen Umweltvorschriften zu entsorgen.
• Verwenden Sie Lösemittel von anderen Herstellern, sind unbedingt die Angaben und
Sicherheitshinweise der Herstellerfirma zu beachten.
5.6. Vorsorgemaßnahmen durch Betreiber
Der Gefahrenbereich beträgt 5 m um das Gerät
Der sich ergebende Gefahrenbereich:
• ist als feuergefährdeter Bereich zu kennnzeichnen, da das Lösemittel brennbar ist,
• ist von Gegenständen freizuhalten, so dass ein ungehinderter Zugang jederzeit möglich ist,
• muss mit einer wirksamen natürlichen Lüftung sichergestellt sein.
•
Im Gefahrenbereich darf nicht geraucht werden. Es dürfen keine offenen
Flammen oder sonstige Zündquellen vorhanden sein.
•
Achten Sie auf Sauberkeit beim Umgang mit Lösemitteln, Ölen und Schmierstoffen.
•
Einweisungen des Bedien- und Wartungspersonals und Anbringung der
GEFAHR
Bedienungsanleitung am Gerät
Alle Teilereinigungsgeräte sind zertifiziert und geprüft.
Betriebsanleitung Teilereinigungsgerät Typ F/F2 (2010/01/DE)
6
Seite