Einleitung
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf dieses
PUKY Go-Cart. Sie haben hiermit ein Quali-
tätsprodukt erworben, das Ihnen sicherlich
große Freude bereiten wird. Diese Anleitung
enthält Informationen zum sicheren Betrieb
und zur Pflege. Lesen Sie diese sorgfältig, vor
der Inbetriebnahme durch und bewahren Sie
auf. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie
sich an Ihren Fachhändler oder nutzen Sie
unseren Internet-Kontakt: www.puky.de.
Verantwortung der Eltern
Unterweisen Sie Kinder und Jugendliche im
ordnungsgemäßen Umgang mit dem Fahr-
zeug.
Beaufsichtigen Sie sie und machen Sie sie auf
mögliche Gefahren aufmerksam.
Bei Verwendung des Go-Cart ist Vor-
sicht geboten. Es erfordert durchaus
Geschick um Stürze oder Zusammen-
stöße zu vermeiden, welche zu Be-
schädigung des Fahrzeugs, zur Verlet-
zung des Anwenders oder weiterer
Personen führen können. Bedenken
Sie auch, dass durch das natürliche
Bewegungsbedürfnis und das Tempe-
rament von Kindern und Jugendlichen
unvorhersehbare Situationen und
Gefahren auftreten können, die eine
Verantwortung seitens des Herstellers
ausschließen.
Bedienungsanleitung
Eignung
Das Go-Cart ist nur im geeigneten, gesicher-
ten Spielbereich und Schonraum (z.B. Spiel-
platz) zu gebrauchen. Dieses Fahrzeug ent-
spricht nicht der StVZO und darf nicht im Stra-
ßenverkehr eingesetzt werden. Die zugelasse-
ne Gesamtbelastung beträgt maximal 50 kg.
Benutzungshinweise
Es ist erforderlich, geschlossene Schu-
he zu tragen. Nicht mit loser Kleidung
fahren, da diese sonst durch die
Hinterräder beschädigt werden kann.
Lange Schnürriemen können sich in
den Pedalen verfangen. Bei schneller
Rückwärtsfahrt kann der Go-Cart
durch plötzliches Bremsen nach hinten
kippen. Das Go-Cart darf nicht in der
Nähe von Treppen, abschüssigem
Gelände, Schwimmbecken und ande-
ren Gewässern gefahren werden.
Treppen im Umfeld sind so zu sichern,
dass Kinder sie auf keinen Fall mit
dem Go-Cart hinauf- oder hinunterfah-
ren können.
Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Schäden die durch unsachgemäße Beanspru-
chung, Gewalteinwirkung, ungenügende
Wartung oder durch normale Abnutzung
entstehen, sind von der Sachmängelhaftung
ausgeschlossen.
CE-Kennzeichnung
Das Go-Cart erfüllt die Anforderungen der
europäischen Richtlinie 2009/48/EG über die
Sicherheit von Spielzeug und trägt daher die
CE-Kennzeichnung.
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