Beschreibung
2.3
Verwendungszweck
Halbmaske und Atemfilter oder Halbmaske und Gebläsefiltergerät
oder Halbmaske und Schlauchgerät bilden ein Filtergerät. Filtergeräte
filtern aus der vom Träger eingeatmeten Luft innerhalb der
angegebenen Grenzwerte bestimmte Gase, Dämpfe und Partikel. Die
Wahl der Atemfilter richtet sich nach den Schadstoffen in der
Umgebung.
Einsatztemperaturen der Halbmaske: -30 °C bis 60 °C. Für die Filter
können andere Einsatztemperaturen gelten.
2.4
Zulassungen
Alle Halbmasken der Serie Dräger X-plore 4000 sind zugelassen
nach:
EN 140:1998
AS/NZS 1716:2012
Die Halbmasken Dräger X-plore 4340 und Dräger X-plore 4740 sind
außerdem nach ГОСТ Р 12.4.190-99 zugelassen.
2.5
Kennzeichnungen
außen auf der Halbmaske: Hersteller/Größe
X-plore 4740 und X-plore 4790: auch CE-Kennzeichnung
in der Halbmaske: Produktname/Material/CE-Kennzeichnung/
Herstelldatum
auf der Ausatemventilscheibe: Herstelldatum
auf der Kopfbänderung: Hersteller/Material/Teilenummer/Herstell-
datum
Größe: S/M = klein/mittel, M/L = mittel/groß
Material: TPE =Thermoplastisches Elastomer, PP = Polypropylen,
SI = Silikon
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X-plore 4000