3. Sicherheit
3.4 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen.
DE
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Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kennt-
nisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften,
geltenden Normen und Richtlinien in der Lage, Arbeiten an elektrischen
Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen
und zu vermeiden. Das Elektrofachpersonal ist speziell für das Arbeitsum-
feld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss die Bestimmungen der
geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes
Wissen, z. B. über aggressive Medien.
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Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkei-
ten nur durch Fachpersonal nachfolgend beschriebener
Qualifikation durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen
fernhalten.
WIKA-Betriebsanleitung Typen TR31-3, TR31-K