SPEEDY +
•
Der Grund, auf dem die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne befördert wird, muss der Lastverteilung standhalten
können.
•
Auf unbefestigtem Grund (Kies o. ä.) ist eine Rollbahn einzurichten.
•
Zur Beförderung des SPEEDY sind zwei Personen erforderlich. Dabei wird die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne
geschoben, und über einer vom Hersteller vorgegebenen Höhe darf nicht gezogen werden.
•
Bevor die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne unbeaufsichtigt zurückgelassen wird, sicherstellen, dass die
Stabilisatoren funktionsfähig eingerichtet sind (vgl. Kap. 2.1.6), unbefugten Personen den Zugang versperren und das
Gerüst vor Wetterbedingungen schützen.
•
Fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühnen sind nicht dafür ausgelegt, mit einer Plane abgedeckt zu werden.
•
Fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühnen gemäß DIN EN 1004-1 sind nicht dafür ausgelegt, als Umzäunung genutzt zu
werden.
•
Fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühnen gemäß DIN EN 1004-1 sind nicht dafür ausgelegt, zum Betreten und Verlassen
anderer Gerüste, z. B. als Leiter, genutzt zu werden.
•
Es ist untersagt:
Eine automatische oder manuelle Hebevorrichtung an der Außenseite der fahrbaren Zugangs- und
o
Arbeitsbühne anzubringen;
Die Gesamtheit oder einen Teil der fahrbaren Zugangs- und Arbeitsbühne mit einer Plane abzudecken;
o
Die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne über die zulässige Höhe hinaus aufzubauen;
o
Teile einzusetzen, die nicht mitgeliefert und in der Nomenklatur beschrieben sind;
o
Beschädigte Teile einzusetzen;
o
Eine fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne zu verwenden, wenn sie nicht lotrecht steht (Toleranz: 1 %);
o
Eine fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne zu verwenden, die nicht nach den Vorgaben in dieser Anleitung
o
aufgebaut wurde;
Zwischen einer fahrbaren Zugangs- und Arbeitsbühne und einem Gebäude oder zwischen zwei fahrbaren
o
Zugangs- und Arbeitsbühnen einen Brückensteg anzulegen;
Eine Zugangsleiter an der fahrbaren Zugangs- und Arbeitsbühne anzulehnen;
o
Auf die Plateaus zu springen;
o
Holzbretter als Plateaus zu verwenden;
o
Von außen auf die Arbeitsbühne zu steigen;
o
Die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne an einem Gefälle über 3 % zu befördern;
o
Eine fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne mit einem Kraftfahrzeug abzuschleppen;
o
Die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne bei einer Windgeschwindigkeit über 35 km/h zu befördern;
o
Die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne zu verschieben, solange sich Personen oder Materialien darauf
o
befinden;
Die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne mit dem Kran oder einer Rollbrücke anzuheben;
o
Die Klappe in geöffneter Stellung zu blockieren.
o
Estos avisos no sustituyen a la normativa en vigor de referencia.
•
Deben respetarse las cargas admisibles sobre las plataformas y la estructura.
•
Las fuerzas horizontales no deben superar los 30 kg.
•
Límite de viento con estabilizadores = 35 km/h.
•
Viento a más de 35 km/h: sujétese la torre móvil de acceso y de trabajo.
•
Viento a más de 45 km/h: desmóntese la torre móvil de acceso y de trabajo según el apartado 7.
•
Prohibido acercarse a cables de tensión.
•
En zonas accesibles al público, se le debe prohibir el acceso al andamio.
•
Señalícese la zona de asentamiento en caso de paso de máquinas, vehículos, etc.
•
Compruébese que en la zona de desplazamiento no haya obstáculos aéreos.
•
Las torres móviles de acceso y de trabajo solo deben moverse manualmente y sobre suelo sólido, nivelado, sin
obstáculos en él ni aéreos. Durante el desplazamiento no debe superarse la velocidad de paseo normal de una persona.
La altura de la torre móvil de acceso y de trabajo que se va a desplazar no debe superar los 6 m y no debe haber
ninguna persona encima de la torre.
41