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Sicherheitshinweise
1.1
Allgemeine Hinweise
Die Betriebsanleitung sorgfältig durchlesen. Machen Sie
sich mit dem richtigen Gebrauch des Gerätes vertraut.
Die Betriebsanleitung für den späteren Gebrauch und
Nachbesitzer aufbewahren.
Sicherheitshinweise sowie Warnhinweise auf dem Gerät
beachten.
1.1.1
Bediener
Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Personen, denen die
Betriebsanleitung nicht vertraut ist, dürfen das Gerät
nicht benutzen. Ausgenommen hiervon sind Auszubil-
dende über 16 Jahre unter Aufsicht.
Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenten-
einfluss, sowie Personen, welche die Bedienungsanlei-
tung nicht kennen, dürfen das Gerät nicht benutzen.
1.1.2
Persönliche Schutzausrüstung
Um Verletzungen an Kopf und Gliedmaßen, sowie Ge-
hörschäden zu vermeiden, ist vorschriftsmäßige Kleidung
und Schutzausrüstung zu tragen.
Die Kleidung muss zweckmäßig (eng anliegend) sein und
darf nicht behindern. Bei langen Haaren unbedingt Haar-
netz tragen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist:
Schutzhelm
−
Gehörschutz (z.B. Gehörschutzkapseln)
−
Schutzbrille oder Gesichtsschutz des Schutzhelmes
−
Schutzhose mit Schnittschutzeinlage
−
feste Arbeitshandschuhe
−
Sicherheitsschuhe mit griffiger Sohle und Stahlkap-
−
pe.
1.1.3
Arbeitsbereich
Im Arbeitsbereich der Säge dürfen sich keine weiteren
Personen befinden. Auf Kinder und auch auf Tiere ach-
ten.
Der Benutzer des Gerätes ist für Unfälle mit anderen
Personen oder deren Eigentum verantwortlich.
Den Arbeitsbereich frei von Sägeschnitt-Teilen und ande-
ren Gegenständen halten – S t o l p e r g e f a h r .
1.1.4
Betriebszeiten
Beim Betrieb in Wohngebieten die landesspezifischen
und die kommunal erlaubten Betriebszeiten entspre-
chend den Lärmschutzverordnungen beachten.
Nur bei Tageslicht oder bei guter Beleuchtung mit dem
Gerät arbeiten.
1.1.5
Betrieb
Gerät erst in Betrieb nehmen, wenn die Montage voll-
ständig durchgeführt wurde.
Vor dem Gebrauch des Gerätes immer eine Sichtkontrol-
le durchführen. Das Gerät muss sich in sicherem Be-
triebszustand befinden.
Beschädigte oder abgenutzte Teile sind sofort auszu-
wechseln.
Das Gerät nur im vom Hersteller vorgeschriebenen,
technischen Zustand benutzen.
Sicherheits- bzw. Schutzeinrichtungen des Gerätes nicht
außer Kraft setzen.
Immer auf sicheren Stand achten.
Vor Arbeitsbeginn das Schnittgut auf Fremdkörper unter-
suchen, um Rückschläge zu vermeiden.
Die Kettensäge darf nicht mit einer Hand bedient werden.
Einhändiger Betrieb kann schwere Verletzungen des
Bedieners und umstehender Personen zur Folge haben.
Die Kettensäge ist für die Bedienung mit zwei Händen
vorgesehen.
Die Motorsäge bei der Arbeit immer mit beiden Händen
festhalten – rechte Hand am hinteren Griff, linke Hand
am Bügelgriff.
Die Kettensäge nur in gut gelüfteten Bereichen betreiben.
Die Motorsäge nicht über Schulterhöhe verwenden, da
eine sichere Handhabung so nicht mehr möglich ist.
Die Handgriffe müssen sauber, trocken und frei von Öl
und Treibstoffgemisch sein.
Niemals die Motorsäge mit laufender Sägekette tragen
und transportieren.
Beim Transport und Standortwechsel den Motor aus-
schalten und Kettenschutz aufstecken.
Die Motorsäge nur am Bügelgriff tragen – das Ketten-
schwert zeigt dabei nach hinten.
Bei allen Instandhaltungsarbeiten, wie z.B. Auswechseln
der Sägekette, sowie beim Entfernen des Gerätes den
Motor ausschalten.
Auf nicht benutzte Motorsägen immer den Kettenschutz
aufstecken.
Handschuhe tragen und die Hände warm halten. Länge-
rer Gebrauch der Kettensägen kann beim Bediener zur
Weiss-Finger-Krankheit führen. Sollten irgendwelche
Weiss-Finger-Symptome auftreten, wenden Sie sich an
einen Arzt.
Das Fällen von Bäumen, sowie Ausasten bedür-
fen großer Erfahrung – solche Arbeiten nur unter
Anleitung von geschultem Fachpersonal durch-
führen.
1.1.6
Betriebsstoffe – Kraftstoff/Sägekettenöl
Kraftstoff und Sägekettenöl nur in dafür zugelassenen
und gekennzeichneten Behältern transportieren und la-
gern.
Benzin ist hochgradig entflammbar.
Nur im Freien tanken. Während des Einfüllvorganges
nicht rauchen!
Während der Motor läuft oder bei heißer Maschine darf
der Tankverschluss nicht geöffnet oder Benzin nachge-
füllt werden.
Zum Auftanken einen Trichter oder ein Einfüllrohr benut-
zen, damit kein Kraftstoff oder Kettenöl auf den Motor,
auf das Gehäuse bzw. ins Erdreich auslaufen kann.
Falls Benzin übergelaufen ist, darf der Motor nicht gestar-
tet werden.
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