• An Arbeitsplätzen, die ganz oder teilweise elektrisch
leitfähig begrenzt sind und an denen eine starke Ge-
fährdung durch vermeidbares oder zufälliges Berüh-
ren durch den Schweißer besteht;
• An nassen, feuchten oder heißen Arbeitsplätzen, an
denen Luftfeuchte oder Schweiß den Widerstand
der menschlichen Haut und die Isoliereigenschaften
oder Schutzausrüstung erheblich herabsetzt.
Auch eine Metallleiter oder ein Gerüst können eine Um-
gebung mit erhöhter elektrischer Gefährdung schaffen.
In derartiger Umgebung sind isolierte Unterlagen und
Zwischenlagen zu verwenden, ferner Stulpenhand-
schuhe und Kopfbedeckungen aus Leder oder anderen
isolierenden Stoffen zu tragen, um den Körper gegen
Erde zu isolieren. Die Schweißstromquelle muss sich
außerhalb des Arbeitsbereiches bzw. der elektrisch
leitfähigen Flächen und außerhalb der Reichweite des
Schweißers befinden.
Zusätzlicher Schutz gegen einen Schlag durch Netz-
strom im Fehlerfall kann durch Verwendung eines
Fehlerstrom-Schutzschalters vorgesehen sein, der bei
einem Ableitstrom von nicht mehr als 30 mA betrieben
wird und alle netzbetriebenen Einrichtungen in der
Nähe versorgt. Der Fehlerstrom-
Schutzschalter muss für alle Stromarten geeignet sein.
Es müssen Mittel zum schnellen elektrischen Trennen
der Schweißstromquelle oder des Schweißstromkrei-
ses (z.B. Not-Aus-Einrichtung) leicht zu erreichen sein.
Bei der Verwendung von Schweißgeräten unter elek-
trisch gefährlichen Bedingungen, darf die Ausgangs-
spannung des Schweißgerätes im Leerlauf nicht höher
als 113 V (Scheitelwert) sein. Dieses Schweißgerät
darf aufgrund der Ausgangsspannung in diesen Fällen
verwendet werden.
Schweißen in engen Räumen
Beim Schweißen in engen Räumen kann es zu einer
Gefährdung durch toxische Gase (Erstickungsgefahr)
kommen. In engen Räumen darf nur dann geschweißt
werden, wenn sich unterwiesene Personen in unmittel-
barer Nähe aufhalten, die notfalls eingreifen können.
Hier ist vor Beginn des Schweißprozesses eine Be-
wertung durch einen Experten vorzunehmen, um zu
bestimmen, welche Schritte notwendig sind, um die
Sicherheit der Arbeit sicherzustellen und welche Vor-
sichtsmaßnahmen während des eigentlichen Schweiß-
vorganges getroffen werden sollten.
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Summierung der Leerlaufspannungen
Wenn mehr als eine Schweißstromquelle gleichzeitig
in Betrieb ist, können sich deren Leerlaufspannungen
summieren und zu einer erhöhten elektrischen Gefähr-
dung führen. Schweißstromquellen müssen so ange-
schlossen werden, dass diese Gefährdung minimiert
wird. Die einzelnen Schweißstromquellen, mit ihren se-
paraten Steuerungen und Anschlüssen, müssen deut-
lich gekennzeichnet werden, um erkennen zu lassen,
was zu welchem Schweißstromkreis gehört.
Verwendung von Schulterschlingen
Es darf nicht geschweißt werden, wenn die Schweiß-
stromquelle getragen wird, z.B. mit einer Schulter-
schlinge.
Damit soll verhindert werden:
• Das Risiko, das Gleichgewicht zu verlieren, wenn
angeschlossene Leitungen oder Schläuche gezo-
gen werden.
• Die erhöhte Gefährdung eines elektrischen Schla-
ges, da der Schweißer mit Erde in Berührung
kommt, wenn er eine Schweißstromquelle der Klas-
se I verwendet, deren Gehäuse durch ihren Schutz-
leiter geerdet ist.
Schutzkleidung
• Während der Arbeit muss der Schweißer an seinem
ganzen Körper durch die Kleidung und den Ge-
sichtsschutz gegen Strahlen und gegen Verbren-
nungen geschützt sein.
• An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe aus
einem geeignetem Stoff (Leder) zu tragen. Sie müs-
sen sich in einem einwandfreien Zustand befinden.
• Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug und
Verbrennungen sind geeignete Schürzen zu tragen.
Wenn die Art der Arbeiten z.B. das Überkopfschwei-
ßen, es erfordert, ist ein Schutzanzug und wenn nö-
tig auch Kopfschutz zu tragen.
• Die verwendete Schutzkleidung und das gesamte
Zubehör muss der Richtlinie "Persönliche Schutz-
ausrüstung" entsprechen.
Schutz gegen Strahlen und Verbrennungen
• An der Arbeitstelle durch einen Aushang „Vorsicht
nicht in die Flammen sehen!" auf die Gefährdung der
Augen hinweisen. Die Arbeitsplätze sind möglichst
so abzuschirmen, dass die in der Nähe befindlichen
Personen geschützt sind. Unbefugte sind von den
Schweißarbeiten fernzuhalten
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