Wichtige Betriebsvorschriften
1. Vor der Benutzung der Laufsicherung Tempo 2 müssen
Sie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und einer
optimalen Effizienz unbedingt die vorliegende Anleitung zur
Kenntnis nehmen, deren Inhalt vollständig verstehen und die
darin enthaltenen Vorschriften genau einhalten.
2. Die vorliegende Anleitung muss bis zur Außerbetriebnahme
des Geräts in einwandfreiem Zustand gehalten und allen
Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage sind
zusätzliche Exemplare erhältlich.
3. Die auf dem Gerät eingravierten Angaben (siehe Kapitel
„Kennzeichnung") müssen problemlos lesbar bleiben. Falls
diese Angaben ausgelöscht sind, muss das Gerät dauerhaft
außer Betrieb genommen werden.
4. Die Laufsicherung Tempo 2 ist Bestandteil eines Auffang
systems und darf ausschließlich in Verbindung mit anderen
untereinander und mit der Laufsicherung Tempo 2 kompa
tiblen Elementen benutzt werden, die die geltenden
Sicherheits bestimmungen und Normen und insbesondere
die Norm EN 363 erfüllen.
5. Die Laufsicherung Tempo 2 darf gleichzeitig nur von
maximal 2 Personen benutzt werden, die geschult und
sachkundig sind oder unter der Überwachung eines Dritten
stehen. Gegenstand dieser Schulung muss unter anderem
die Rettungsoperation sein, die beim Absturz eines oder
mehrerer Benutzer durchgeführt werden muss, sowie die
Inbetriebnahme und der Einsatz der Laufsicherung Tempo 2
an einem vollständigen System unter Einsatzbedingungen
und Sicherheitsbedingungen.
6. Es ist unerlässlich, die Vorschriften für die Verbindung
der Ausrüstungen, aus denen das Auffangsystem besteht,
gemäß der vorliegenden Anleitung und den Anleitungen der
mitverwendeten Produkte einzuhalten.
7. Die Greifzug GmbH lehnt jede Haftung für die Benutzung
einer Laufsicherung Tempo 2 mit einer anderen als der für
das jeweilige Modell vorgeschriebenen OriginalTractel
Führung ab. Die Funktionsfähigkeit des Auffangsystem
kann nur dann garantiert werden, wenn es ausschließlich
aus Elementen besteht, die gemäß den geltenden
Sicherheitsvorschriften und Normen vertrieben, gewartet,
zusammengebaut, angebracht und benutzt werden.
8. Die Greifzug GmbH lehnt jede Haftung für die Benutzung
einer Laufsicherung Tempo 2 ab, die außerhalb ihrer
Kontrolle demontiert wurde, insbesondere beim Ersatz von
Originalteilen durch Teile anderer Herkunft.
9. Jede Änderung oder Ergänzung der Ausrüstung kann nur
mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Greifzug GmbH
erfolgen. Das Anschlagen der Laufsicherung Tempo 2
an der Tragstruktur erfolgt ausschließlich mit Hilfe einer
Führung mit der Kennzeichnung EN 795B mit einer Mindest
Tragfähigkeit (Bruchfestigkeit) von 28 kN.
10. Vor der Benutzung der Laufsicherung Tempo 2 haben der
oder die Benutzer oder die für ihre Sicherheit verantwortliche
Stelle die ausreichende Tragfähigkeit der Anschlagpunkte
der Führung in Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften und Normen zu prüfen. Mindest Tragfähigkeit
(Bruchfestigkeit): 28 kN.
11. Niemals eine Laufsicherung Tempo 2 verwenden, deren
Führung (L) und Spannvorrichtung (T) sichtbar nicht in
ei nwandfreiem Zustand sind. Jede beschädigte Lauf
sicherung Tempo 2 muss zur Reparatur an die Greifzug
GmbH oder Ihren Händler zurückgeschickt werden, außer
im Fall der Ausmusterung. Jede Führung, die Spuren von
Ver schleiß oder Beschädigung aufweist, muss ausgemustert
werden.
12. Jede Laufsicherung Tempo 2, die einen Absturz aufgefangen
hat bzw. deren Sicherheit in Zweifel steht, muss unbedingt
zur Prüfung an die Greifzug GmbH oder einen zugelassenen
Reparateur geschickt werden. Das Gerät darf ohne schriftliche
Genehmigung der Greifzug GmbH oder des zugelassenen
Reparateurs nicht wieder benutzt werden.
13. Alle Reparaturen müssen gemäß den Arbeitsverfahren von
Tractel
durchgeführt werden.
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14. Die Laufsicherung Tempo 2 und die im Auffangsystem damit
verbundenen Elemente niemals zu anderen Zwecken als
jenen, für die sie vorgesehen sind, und unter anderen als
den in dieser Anleitung vorgesehen Bedingungen benutzen.
Die Laufsicherung Tempo 2 insbesondere niemals als
Aufhängepunkt eines Benutzers unter anderen Umständen
als bei einem Absturz benutzen.
15. Die Laufsicherung Tempo 2 muss unbedingt mindestens alle
zwölf Monate zur Überprüfung an die Greifzug GmbH, einen
zugelassenen Reparateur oder eine sachkundige Person
geschickt werden. Die Prüfung muss die Funktionsfähigkeit
der Spannvorrichtung (T) und aller mitverwendeten
Ausrüstungen und die Lesbarkeit der Kennzeichnung
umfassen. Die Sicherheit des Benutzers hängt von der
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Tragfähigkeit
der Ausrüstung ab.
16. Wichtig: Wenn Sie diese Ausrüstung einer angestellten oder
gleichgestellten Person anvertrauen müssen, müssen Sie
die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen einhalten.
17. Die Laufsicherung Tempo 2 sollte jedem Benutzer ganz
persönlich zugewiesen werden, insbesondere wenn es sich
um angestellte Personen handelt.
18. Jede Spannvorrichtung (T) bzw. jede Führung (L), die
endgültig ausgemustert wird, muss vernichtet oder dauerhaft
unzugänglich gemacht werden, um eine versehentliche
Benutzung auszuschließen.
19. Jeder stopfor bzw. jedes Führungsseil, der bzw. das
endgültig ausgemustert wird, muss vernichtet oder dauerhaft
unzugänglich gemacht werden, um eine versehentliche
Benutzung auszuschließen.
®
20. Aus Sicherheitsgründen muss die Vorrichtung bzw. der
Anschlagpunkt immer richtig platziert und die Arbeit so
durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr und die
Absturzhöhe auf ein Minimum reduziert werden.
21. Niemals die Laufsicherung Tempo 2 benutzen, wenn eines
ihrer Elemente beschädigt ist oder die Sicherheitsfunktion
des Geräts beeinträchtigen könnte. Bei der Installation
dürfen die Sicherheitsfunktionen nicht beeinträchtigt werden.
22. Der oder die Benutzer müssen beim Betrieb der Ausrüstung
in ausgezeichneter körperlicher und psychischer Verfassung
sein. Im Zweifelsfall einen Arzt konsultieren. Die Lauf
sicherung Tempo 2 darf nicht von schwangeren Frauen
benutzt werden.
23. Die Ausrüstung darf niemals über ihre Grenzen hinaus oder
in Situationen benutzt werden, für die sie nicht vorgesehen
ist (siehe Kapitel «Benutzungsbedingungen»).
24. Wenn die Laufsicherung Tempo 2 in ein anderssprachiges
Land
weiterverkauft
Gewährleistung der Benutzersicherheit unbedingt die
Gebrauchsanleitung und die Anleitungen für Wartung,
regelmäßige Prüfungen und Reparatur in der Landessprache
des Einsatzortes mitliefern.
25. Vor der Benutzung der Laufsicherung Tempo 2 hat der
zugewiesene Benutzer oder die für seine Sicherheit
verantwortliche Stelle die ausreichende Tragfähigkeit des
Anschlagpunkts der Führung (L) in Übereinstimmung mit den
geltenden Vorschriften und Normen zu prüfen.
26. Während der Benutzung müssen die Einstell und
Befestigungselemente
desgleichen
muss
Ausrüstung nicht beschädigt werden kann: scharfe Kanten,
Reibung, Wärmequellen, usw.
wird,
muss
der
Händler
unbedingt
geprüft
werden,
sichergestellt
werden,
dass
DE
zur
die
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