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Dieses Produkt ist Teil eines persönlichen Absturzsicherungs-, Arbeitspositionierungs- oder Rettungssystems. Diese Anweisungen müssen
dem Benutzer dieser Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Der Benutzer muss diese Anweisungen, bevor er diese Ausrüstung verwendet,
lesen und beachten. Die Anweisungen des Herstellers zum ordnungsgemäßen Gebrauch und zur richtigen Wartung dieser Ausrüstung müssen
eingehalten werden. Veränderungen oder unsachgemäßer Gebrauch dieses Produkts oder die Nichtbefolgung der Anweisungen können zu
schweren Verletzungen oder zum Tod führen. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft wird,
muss der Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet werden wird.
WICHTIG: Wenn Sie Fragen zum Gebrauch, zur Pflege oder Tauglichkeit dieser Ausrüstung für Ihren Anwendungsbereich haben, kontaktieren
Sie bitte Capital Safety.
WICHTIG: Bevor Sie die Ausrüstung verwenden, übertragen Sie die Informationen zur Produktidentifikation vom ID-Etikett in das Prüf- und
Wartungsprotokoll dieses Handbuchs.
BESCHREIBUNG:
Bei den Nano-Lok™-HSGs handelt es sich um Verbindungsseile mit 2 m Länge und einer integrierten Lastenanzeige, die in einem Thermoplast-
Gehäuse untergebracht sind. Es stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, mit denen die Befestigung an einer Verankerungsstelle sowie
die einfache oder doppelte Befestigung an einem Auffanggurt möglich ist (siehe Abbildung 1). Das Nano-Lok™-HSG blockiert bei einem Fall
automatisch, um den Absturz aufzufangen. Bei normalen Bewegungen des verbundenen Benutzers rollt die Rettungsleine ein und aus. Abbildung 2
zeigt die folgenden Schlüsselkomponenten der Kernkomponente des Nano-Lok™-Höhensicherungsgeräts (HSG): Schwenkring (A), schwenkbare
Öse (B), integrierter Verbinder (C), Gehäuse (D), Sicherungsseil (E), Lastenanzeige (F), iSafe™ RFID-Etikett (G), Rettungsseilhaken (H).
1.0 ANWENDUNGSBEREICHE
1.1
ZWECK: Die Höhensicherungsgeräte (HSGs) von Capital Safety dienen als Bestandteil eines persönlichen Fallsicherungssystems
(personal fall arrest system, PFAS). Abbildung 1 zeigt die in diesem Handbuch beschriebenen HSG-Modelle. Sie können in den
meisten Situationen eingesetzt werden, in denen die uneingeschränkte Beweglichkeit der Arbeiter und eine Absturzsicherung
notwendig sind (z. B. Inspektionsarbeiten, Bau, Wartungsarbeiten, Ölproduktion, Arbeiten in geschlossenen Räumen usw.).
HEISSE ARBEITEN: Feuerbeständige Modelle für „Heiße Arbeiten" stehen für Schweiß- und Gießereieinsätze usw. zur Verfügung, bei
denen das HSG mit Funken oder Flammen in Berührung kommen kann.
1.2
NORMEN: Ihr HSG entspricht den CE-Standards, die auf der Vorderseite dieses Handbuchs angegeben sind.
1.3
SCHULUNG: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und verwendet werden.
Es obliegt der Verantwortung des Benutzers, mit diesen Anweisungen vertraut zu sein und in der richtigen Pflege und Handhabung
dieser Ausrüstung geschult zu werden. Der Benutzer muss sich auch der Betriebseigenschaften, der Grenzen der Anwendbarkeit
und der Konsequenzen eines unsachgemäßen Gebrauchs bewusst sein.
2.0 SYSTEMBESCHRÄNKUNGEN UND ANFORDERUNGEN
Berücksichtigen Sie beim Installieren oder Verwenden dieser Ausrüstung stets folgende Einschränkungen und Anforderungen:
2.1
KAPAZITÄT: Höhensicherungsgeräte sind für die Benutzung durch eine Einzelperson mit einem Gesamtgewicht (Person, Kleidung,
Werkzeuge, usw.) von max. 141 kg vorgesehen. Zu keinem Zeitpunkt darf mehr als eine Person an ein einzelnes HSG zur
Absturzsicherung angebunden sein.
2.2
BREMSKRAFT: Für die in diesem Handbuch beschriebenen HSGs gelten folgende Werte für Bremskraft:
Durchschnittliche Bremskraft
4,0 kN
2.3
VERANKERUNG: Die Verankerungsstruktur für das HSG muss eine Belastung von 10 kN tragen können. Die Anschlageinrichtungen
müssen der EN795 entsprechen.
2.4
RETTUNGSPLAN: Wenn Sie diese Ausrüstung verwenden, muss der Arbeitgeber einen Rettungsplan besitzen und die Mittel zu
dessen Durchführung müssen zur Verfügung stehen. Außerdem muss der Plan den Benutzern, den berechtigten Personen und den
Rettungskräften bekannt sein.
2.5
UNTERSUCHUNGSHÄUFIGKEIT: Das HSG muss vom Anwender vor jeder Benutzung und zusätzlich mindestens jährlich von
einer sachverständigen Person
Wartungsprotokoll" (Tabelle 1) beschrieben. Tragen Sie die Ergebnisse jeder Überprüfung durch eine sachverständige Person in das
„Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 1) oder im i-Safe™-System (siehe Abschnitt 5) ein.
2.6
BLOCKIERGESCHWINDIGKEIT: Eine ungehinderte Fallstrecke sollte stets gewährleistet sein. Bei der Arbeit auf beschränktem
oder beengtem Raum kann der Körper eventuell keine ausreichende Geschwindigkeit erreichen, um im Falle eines Absturzes eine
Arretierung des Höhensicherungsgeräts auszulösen. Bei Arbeiten auf beweglichem Untergrund wie Sand oder Korn wird unter
Umständen keine ausreichend hohe Fallgeschwindigkeit erreicht, um eine Arretierung des Höhensicherungsgeräts herbeizuführen.
Eine Freifallstrecke ist erforderlich, damit ein definitives Arretieren des HSG gewährleistet ist.
2.7
NORMALER BETRIEB: Im normalen Betrieb kann die Sicherungsleine beim Ausrollen verzögerungsfrei und beim Einrollen ohne
Durchhängen vollständig ausgezogen und eingerollt werden, sofern der Arbeiter sich mit normaler Geschwindigkeit bewegt. Im
Falle eines Absturzes wird ein geschwindigkeitsmessendes Bremssystem aktiviert, das den Absturz stoppt und einen großen Teil
der entstehenden Fallenergie dämpft. Wenn ein Absturz aufgefangen wird, während das Sicherungsseil größtenteils ausgerollt war,
gewährleisten das Reservesicherungsseil sowie die Lastenanzeige, dass durch die Fasssicherung zu große Belastungen auftreten.
Im Falle eines aufgefangenen Sturzes darf das HSG nicht weiter verwendet werden und muss einer Überprüfung unterzogen
werden (siehe Abschnitt 5). Während normaler Arbeitsvorgänge müssen plötzliche oder schnelle Bewegungen vermieden werden,
da dadurch eine Arretierung des Höhensicherungsgeräts ausgelöst werden kann.
1 Sachverständiger:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei den Arbeitsbedingungen zu erkennen,
die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
2 Untersuchungshäufigkeit:
einen Sachverständiger erforderlich machen.
Maximale Bremskraft
6,0 kN
außer dem Anwender inspiziert werden
1
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung) können eine häufigere Überprüfung durch
. Die Inspektionsaktivitäten werden im „Inspektions- und
2
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