D. GÜTEZEICHEN UND MARKEN
Athena erklärt hiermit, dass das Produkt GET RPM DASH die wesentlichen
Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EG, LVD-Richtlinie 2014/35/EU
und der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU erfüllt. Der vollständige Text der Erklärung
steht auf der Website: https://shop.athena.eu/node/38 zur Verfügung.
Enthält FCC ID: FCCTR_177882_0
BEMERKUNG: Dieses Gerät entspricht FCCO-Verordnung Cfr 47 part 15 – Subpart
B - §15. 1 07, §15. 1 09. Der Betrieb unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
(1) Dieses Gerät darf keine gesundheitsschädlichen Störungen verursachen.
(2) Dieses Gerät muss alle empfangenen Störungen aufnehmen, einschließlich
Störungen, die einen unerwünschten Betrieb des Geräts verursachen können.
BEMERKUNG: Änderungen oder Modifikationen an diesem Gerät, die nicht
ausdrücklich von Athena S.p.A. genehmigt wurden, können zum Erlöschen der FCC-
Genehmigung für den Betrieb dieses Geräts führen.
BEMERKUNG: Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für
digitale Geräte der Klasse A gemäß Teil 15 der FCC-Verordnungen. Diese Grenzwerte
sollen einen angemessenen Schutz gegen schädliche Störungen bieten, wenn
das Gerät in einer gewerblichen Umgebung betrieben wird. Dieses Gerät erzeugt,
verwendet und strahlt möglicherweise Hochfrequenzenergie aus und kann,
wenn es nicht in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung installiert und
verwendet wird, zu schädlichen Funkstörungen führen. Der Betrieb dieses Geräts
in Wohngebieten kann schädliche Störungen verursachen. In diesem Fall muss der
Benutzer die Störungen auf eigene Kosten beheben.
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E. ENTSORGUNG
Gemäß Art. 26 der ital. gesetzesv. Rechtsv. D.Lgs. Nr. 49 vom 14. März
2014 „Durchführung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronikaltgeräte (WEE)".
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, das am Gerät oder der Verpackung
angebracht ist, weist darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer
getrennt von anderen Abfallstoffen entsorgt werden muss, um dessen angemessene
Bewirtschaftung und Recycling zu ermöglichen.
Der Nutzer muss daher das Altgerät bei geeigneten städtischen Mülltrennungsstellen
für Elektro- und Elektronikaltgeräte (kostenlos) oder bei einem Händler abgeben,
wobei Folgendes zu beachten ist:
- Bei Kleinstgeräten, d. h. solchen, bei denen keine Außenseite länger als 25 cm ist, ist
die kostenlose Abgabe ohne Kaufverpflichtung bei Händlern mit einer Verkaufsfläche
für Elektro- und Elektronikgeräte von über 400 m2 vorgesehen. Händler mit einer
geringeren Verkaufsfläche sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet.
- Bei größeren Geräten (mit einer Seitenlänge von mehr als 25 cm) ist die Abgabe
bei allen Händlern „1 gegen 1" vorgesehen, d. h., das Gerät darf nur beim Händler
abgegeben werden, wenn ein neues, gleichwertiges Produkt gekauft wird.
Die angemessene Trennung und anschließende Bewirtschaftung des Altgeräts
für ein etwaiges Recycling oder die umweltverträgliche Entsorgung tragen dazu
bei,negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen zu
vermeiden, und fördern die Wiederverwendung und/oder Wiederverwertung der
Materialien, aus denen das Gerät bestehen.
Die missbräuchliche Entsorgung des Produkts seitens des Nutzers führt zur
Verhängung von Strafen gemäß den geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften.
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