PSA:
Der Tarmac 2 Stiefel von Icon® gilt als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß EU-Richtlinie 89/686/EWG. Die in dieser Anleitung beschriebenen
Schutzschuhe gelten als PSA der Kategorie II und dürfen daher die CE-Kennzeichnung nur nach einer EG-Typgenehmigung und der anschließenden
entsprechenden Zertifizierung durch eine anerkannte europäische Prüfstelle tragen. Das Anbringen der CE-Kennzeichnung an den Schutzschuhen
bestätigt ihre Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinie 89/686/EWG.
Die in dieser Anleitung beschriebenen Schutzschuhe wurden von RICOTEST s.r.l., einer anerkannten Prüfstelle mit der Kennziffer 0498, zum
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 89/686/EWG einer EG-Baumusterprüfung unterzogen.
SICHERHEITSWARNUNGEN
EINSATZBESCHRÄNKUNGEN UND -BEGRENZUNGEN:
Der Einsatz der Tarmac 2 Stiefel ist ausschließlich auf das Fahren von Straßenmotorrädern beschränkt. Tarmac 2 Stiefel bieten nur unter ganz
bestimmten Umständen beschränkten Schutz. Tarmac 2 Stiefel sind nur für den Einsatz beim Fahren von Straßenmotorrädern vorgesehen. Tarmac 2
Stiefel
sind für den gemeinsamen Einsatz mit zertifizierten Schienbein- und Beinprotektoren mit CE-Kennzeichnung und den Klassifizierungen „L" type „A", „L" type „B", „K + L"
type „A" oder „K + L" type „B" bestimmt.
Die Ergänzung anderer PSA oder Straßenmotorradbekleidung durch Tarmac 2 Stiefel impliziert nicht, dass diese
PSA oder Straßenmotorradbekleidung ebenfalls CE-zugelassen ist. Das Fahren mit Straßenmotorrädern ist von Natur aus gefährlich, und der Einsatz
von Tarmac 2 Stiefeln kann Verletzungen oder Todesfälle nicht verhindern. Icon® empfiehlt dringend, beim Motorradfahren immer mehrere Arten von
PSA zu verwenden, darunter zugelassene Helme, Jacken mit zugelassenen Schulter- und Ellbogenprotektoren, einen zugelassenen Rückenprotektor,
Hosen mit zugelassenen Knie-, Bein- und Hüftprotektoren, Handschuhe und zugelassene Stiefel.
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