Arbeitsverhalten und Arbeitstechnik
2. Lesen Sie den Ladezustand ab:
Ladezustandsanzeigen am Akku
LEDs
Anzeigen
■
Rot (07/1)
Leuchtet: Akku ist komplett
entladen.
■
Blinkt wiederholt 1x: beheb-
barer Fehler, z. B. zu hohe
oder zu niedrige Temperatur.
■
Blinkt wiederholt 2x: Hard-
warefehler, z. B. Akku ist de-
fekt.
Grün (07/2)
Leuchtet: Akku ist zu >0 % gela-
den.
Grün (07/3)
Leuchtet: Akku ist zu >25 % ge-
laden.
Grün (07/4)
Leuchtet: Akku ist zu >50 % ge-
laden.
Grün (07/5)
Leuchtet: Akku ist zu >75 % ge-
laden.
Während des Aufladens blinkt die grüne LED für
den aktuellen Ladezustand. Die grünen LEDs für
die niedrigeren Ladezustände leuchten ständig.
Betriebszeit des Akkus
Verkürzt sich die Betriebszeit des Akkus wesent-
lich trotz Vollaufladung, ist der Akku verbraucht
und gegen einen neuen Original-Akku auszu-
wechseln.
7 ARBEITSVERHALTEN UND
ARBEITSTECHNIK
HINWEIS
Es werden regelmäßig Kurse im Um-
gang mit Kettensägen sowie Baumfäll-
kurse von den landwirtschaftlichen Be-
rufsgenossenschaften angeboten.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch unzureichendes
Fachwissen!
Unzureichendes Fachwissen kann zu
schwersten Verletzungen bis hin zum
Tod führen!
■
Nur geschulte und erfahrene Perso-
nen dürfen Bäume fällen und entas-
ten.
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GEFAHR!
Lebensgefahr durch gesplittertes
Holz!
Durch mitgerissene Holzspäne können
schwerste Verletzungen bis hin zum Tod
hervorgerufen werden!
■
Lose Späne und Holzsplitter vom zu
sägenden Teil entfernen.
7.1
Bäume fällen (19, 20)
Beachten Sie vor und während der Fällarbeiten
folgende Punkte:
■
Beim Fällen von Bäumen ist darauf zu ach-
ten, dass andere Personen keiner Gefahr
ausgesetzt werden, keine Versorgungsleitun-
gen getroffen und keine Sachschäden verur-
sacht werden. Sollte ein Baum mit einer Ver-
sorgungsleitung in Berührung kommen, so ist
das Versorgungsunternehmen sofort in
Kenntnis zu setzen.
■
Achten Sie auch auf fremdes Eigentum, Tiere
oder Gegenstände. Diese dürfen sich nicht
im Gefahrenbereich befinden. Benachrichti-
gen Sie im Schadensfall sofort den Eigentü-
mer.
■
Der Sicherheitsabstand zwischen anderen
Arbeitsplätzen oder Gegenständen soll min-
destens 2½ Baumlängen betragen.
■
Die Fallrichtung des Baumes beurteilen.
Für die Fallrichtung des Baumes entscheiden
mit:
■
natürliche Neigung des Baumes
■
die Lage größerer Äste
■
Höhe des Baumes
■
einseitige Astbildung
■
Ebene oder Hanglage
■
Asymmetrischer Wuchs, Holzschäden
■
Windrichtung und Windgeschwindigkeit
■
Schneelast
■
Bei Hanglage immer oberhalb des zu fällen-
den Baums arbeiten.
■
Sicherstellen, dass sich in dem vorher festge-
legten Rückweichweg keine Hindernisse be-
finden. Der Rückweichweg soll ca. 45°
schräg rückwärts der Fallrichtung verlaufen
(19).
■
Der Stamm muss frei von Gestrüpp, Ästen
und Fremdkörpern (z. B. Schmutz, Steine, lo-
se Rinde, Nägel, Klammern, Draht usw.)
sein.
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