Italiana Camini MAREA Instalación Uso Y Mantenimiento página 53

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MONTAGE UND INSTALLATION (Händler)
In Ermangelung anderslautender Angaben gelten die im Aufstellungsland einschlägigen Bestimmungen. In Italien sind die
UNI-Norm 10683 sowie auch örtliche Umwelt- oder gesundheitsamtliche Verordnungen zu beachten. Bei Installation in
einem Mehrfamilienhaus ist vorab das Einverständnis der Hausverwaltung einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDEREN GERÄTEN
Der Heizofen darf NICHT im gleichen Raum mit Absauggebläsen oder Gasgeräten des Typs B aufgestellt werden.
ÜBERPRÜFUNG DES STROMANSCHLUSSES
(den netzstecker bei einer leicht zugänglichen Steckdose anschliessen)
Der Heizofen ist mit einem Stromkabel versehen, das mit einer Steckdose zu 230 V/50 Hz zu verbinden ist, die vorzugsweise
einen Leitungsschutzschalter aufweisen sollte. Spannungsschwankungen von mehr als 10 % können die Funktionstüchtigkeit
des Heizofens beeinträchtigen (wenn nicht bereits vorhanden, sollte ein angemessener Differentialschalter installiert
werden). Die Elektroanlage muss allen einschlägigen Vorschriften entsprechen; insbesondere ist die korrekte Ausführung
der Erdung zu überprüfen. Das Stromversorgungskabel muss einen der Geräteleistung angemessenen Querschnitt
aufweisen.
Die mangelnde Wirksamkeit des Erdungskreises bewirkt eine Betriebsstörung, für die Edilkamin nicht haftet
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE UND WAHL DES AUFSTELLUNGSORTS
Zum sachgerechten Betrieb muss der Heizofen waagerecht nivelliert werden.
Die ausreichende Tragfähigkeit des Fußbodens ist zu überprüfen.
Der Heizofen ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen aufzustellen:
- Mindestabstand von 40 cm seitlich und hinten zu allen mäßig entflammbaren Materialien
- Im Umfeld von 80 cm dürfen vor dem Heizofen keine leicht entflammbaren Materialien platziert werden
- Wenn der Heizofen auf einem brennbarem Fußboden aufgestellt wird, muss eine Platte aus wärmeisolierendem Material
untergefügt werden, die an den Seiten mindestens 20 cm und vorn mindestens 40 cm über die Außenmaße des Ofens hinausragt.
Wenn sich die oben genannten Abstände nicht einhalten lassen, sind geeignete technische und bauliche Maßnahmen zu
treffen, um jegliche Brandgefahr zu verhüten.
Wenn das Rauchabzugrohr Berührung mit einer Holzwand oder anderen Gegenständen aus brennbarem Material hat, muss
es mit Keramikfaser-Dämmstoff oder einem gleichwertigen Material gedämmt werden.
LUFTEINLASS
Der Aufstellungsraum muss über einen Lufteinlass mit einem Querschnitt von mindestens 80 cm² verfügen, der sicherstellt,
dass die bei der Verbrennung verbrauchte Luft ersetzt wird.
Statt dessen kann man die Luft für den Heizofen aber auch direkt aus dem Freien entnehmen, indem man das 4 cm-
Durchmesser-Rohr mit einem Stahlrohrstück verlängert. In diesem Fall kann es jedoch zu Problemen durch Kondenswasserbildung
kommen, und es ist notwendig, den Lufteinlass mit einem Gitter zu schützen, das einen freien Querschnitt von
mindestens 12 cm² aufweist. Das Rohr muss kürzer als 1 Meter sein und darf keine Krümmungen aufweisen.
Es muss in einen Endabschnitt münden, der um 90 Grad nach unten gekrümmt oder mit einem Windschutz versehen ist.
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugsystem darf nur für diesen Heizofen genutzt werden (eine Mitnutzung des Rauchzugrohrs durch
andere Vorrichtungen ist unzulässig).
Der Rauch entweicht über das auf der Rückseite befindliche Abzugrohr mit 8 cm Durchmesser.
Am Anfang des senkrechten Abschnitts ist ein T-förmiges Rohrstück mit Stopfen zum Auffangen von Kondenswasser vorzusehen.
Der Rauchabzug ist ins Freie zu führen mittels Stahl- oder Schwarzrohren (hitzefest bis 450° C), die keine Leitungshindernisse
aufweisen dürfen.
Die Rohrleitung muss hermetisch abgedichtet sein. Für die Befestigung bzw. Abdichtung der Rohrleitungen und ihre eventuelle
Isolierung ist bis mindestens 300° C hitzefestes Material zu verwenden (Hochtemperatur-Silikon oder -Kitt).
Der einzige zulässige waagerechte Rohrabschnitt darf eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Möglich sind außerdem bis zu drei
90°- Rohrkrümmer.
Sofern der Rauch nicht in einen Schornstein geführt wird, ist ein senkrechter, zweckmäßig befestigter Rohrabschnitt erforderlich,
der mindestens 1,5 m lang zu sein hat (sofern dem keine Sicherheitsaspekte offensichtlich entgegenstehen) und einen
Windschutzaufsatz aufweisen muss. Der senkrechte Rohrabschnitt kann sowohl durch das Haus geführt werden wie
auch im Freien verlaufen. Wenn sich der Rauchkanal im Freien befindet, muss er zweckmäßig wärmegedämmt werden.
Wenn der Rauchkanal dagegen in einen Schornstein mündet, muss dieser für Festbrennstoffanlagen zugelassen sein und - sofern
er einen Durchmesser von 150 mm übersteigt - durch ein Rohr geführt werden; außerdem ist der Rauchabzug zum
Mauerwerk hin abzudichten.
Das Rauchabzugsystem muss an jeder Stelle inspektionierbar sein. Wenn es festinstalliert ist, muss es Inspektionsöffnungen
für die Reinigung aufweisen.
Die möglichen Installationsarten sind in den Abbildungen 1, 2 und 3 auf Seite 54 veranschaulicht.
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