dieser Mechanismus zu benutzen, um den Flügel am Hebelsystem zu
blockieren und die Bewegungsübertragung zu ermöglichen.
Es gibt 3 Arten der manuellen Motorentriegelung:
MANUELLE ENTRIEGELUNG MIT BEIGESTELLTEM SCHLÜSSEL:
• Den Schlüssel in den Zylinder stecken und in die erlaubte Richtung
drehen (ABB. 16A).
• Den Schlüssel gedreht halten und das Tor verschieben, um seine
Entriegelung zu erzeugen (ABB. 17A).
MANUELLE ENTRIEGELUNG MIT BEIGESTELLTEM HEBEL:
• Den Entriegelungshebel einstecken und in die erlaubte Richtung drehen
(ABB. 16B).
• Den Hebel gedreht halten und das Tor verschieben, um seine
Entriegelung zu erzeugen (ABB. 17A).
MANUELLE ENTRIEGELUNG MIT BEIGESTELLTEM SCHLÜSSEL UND
HEBEL:
• Den Schlüssel in den Zylinder stecken (ABB. 16C) und in die erlaubte
Richtung drehen (ABB. 17C).
• Den Entriegelungshebel einstecken (ABB. 16C) und in die erlaubte
Richtung drehen (ABB. 17C).
• Den Hebel gedreht halten und das Tor verschieben, um seine
Entriegelung zu erzeugen (ABB. 17C).
Um den Flügel zu verriegeln, wie folgt fortsetzen:
MANUELLE VERRIEGELUNG MIT BEIGESTELLTEM SCHLÜSSEL:
• Den Schlüssel einstecken und in die Anfangsposition drehen (ABB. 18A).
• Durch die Bewegung des Flügels wird er automatisch verriegelt.
• Den Schlüssel aus dem Zylinder ziehen.
MANUELLE VERRIEGELUNG MIT BEIGESTELLTEM HEBEL:
• Den Hebel einstecken und in die Anfangsposition drehen (ABB. 18B).
• Durch die Bewegung des Flügels wird er automatisch verriegelt.
MANUELLE VERRIEGELUNG MIT BEIGESTELLTEM SCHLÜSSEL UND
HEBEL:
• Den Hebel einstecken und in die Anfangsposition drehen (ABB. 18C).
• Den Schlüssel einstecken und in die Anfangsposition drehen.
• Durch die Bewegung des Flügels wird er automatisch verriegelt.
• Den Schlüssel aus dem Zylinder ziehen.
5 VORBEREITUNG AUF DIE
ELEKTRISCHEN ANSCHLÜSSE
ACHTUNG! Um mit dem Netzwerk verbinden, ein mehrpoliges Kabel
durch Vorschriften des Buches Einheit vorgesehen.
1. Den Fundamentkasten öffnen (ABB. 15).
2. Das Kabel durch das bei der Installation vorgesehene Rohr zur externen
Elektronikplatte leiten (ABB. 19).
3. Den gelb-grünen Leiter (Erdung) an den bereits an der Seite der
Kabeldurchführung
angeschraubten
anschließen.
(ABB.
19)
(Für
6 PRÜFUNG
Jedes einzelne Element des Antriebssystems, z.B. die Sicherheitsleisten,
Fotozellen, Notabschalter, usw., verlangt eine spezifische Prüfphase; an
allen diesen Vorrichtungen sind die in den jeweiligen Anleitungshandbüchern
enthaltenen Prozeduren durchzuführen. Bei der Prüfung von EAGLE sind
die folgenden Arbeitsschritte erforderlich:
• Prüfen, dass alle in diesem Handbuch und besonders im Kapitel „1
Hinweise" enthaltenen Vorgaben strikt eingehalten wurden.
• Unter Verwendung der Bedienungs- oder Ausschaltvorrichtungen
(Schlüsseltaster, Bedienungstaster oder Funksender), AUF-STOP-
ZU Versuche mit dem Tor durchführen und das vorschriftsmäßige
Verhalten prüfen.
• Alle Sicherheitsvorrichtungen der Anlage (Fotozellen, Sicherheitsleisten,
Notabschalter, usw.) einzeln nach ihrer korrekten Betriebsfähigkeit überprüfen.
• Falls die von der Flügelbewegung verursachten Gefahrsituationen durch
die Selbsthemmung der Prallkraft gewahrt wurden, ist eine Kraftmessung
nach EN 12445 durchzuführen.
7 INSTANDHALTUNG DES PRODUKTS
Qualifiziertes Personal muss regelmäßig die Instandhaltung nach den
geltenden Gesetzen und Normvorschriften durchführen. EAGLE verlangt eine
programmierte Instandhaltung nach maximal 6 Monaten ab der letzten Wartung.
• Alle Versorgungsquellen vom Motor abtrennen.
• Alle Bewegungselemente überprüfen und abgenutzte Teile auswechseln.
Ringkabelschuh
die
Modelle
der
Klasse
I).
• Alle Bestandteile des Antriebssystems auf ihren Abnutzungszustand überprüfen.
• Mit geeignetem Schnierfett schmieren.
8 ERSATZTEILE
Es besteht die Möglichkeit, Ersatzteile zu erwerben; notfalls ist hierzu mit
dem technischen Kundendienst von Kontakt aufzunehmen.
9 ENTSORGUNG
Nach Lebensende des Antriebssystems sicherstellen, dass die Abrüstung
von qualifiziertem Personal durchgeführt wird und die Materialien nach
örtlich geltenden Vorschriften rezykliert oder entsorgt werden.
10 GARANTIE
10.1 - Diese Garantie beschränkt sich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
oder im Falle des Verkaufs von Gütern für den professionellen Gebrauch auf die
Reparatur oder Auswechslung des von der Firma FRATELLI COMUNELLO SPA
als fehlerhaft anerkannten Produktbestandteiles durch gleichwertige regenerierte
Produkte (im Folgenden „Konventionalgarantie"); nicht in der Garantie enthalten
sind die anfallenden Kosten für die Reparatur- und Auswechslungsarbeiten des
Materials (beispielsweise Lohnkosten, Materialmietkosten, usw.).
10.2 - Die Anwendung der Regelung laut Artikel 1490-1495 des ital.
Zivilgesetzbuches wird ausgeschlossen.
10.3 - FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert die Funktionsfähigkeit der
Produkte im Rahmen der im oberen Punkt 1 angegebenen Grenzen. Sofern
nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer der Konventionalgarantie
24 (vierundzwanzig) Monate ab dem auf den Produkten stehenden
Produktionsdatum. Die Garantie ist für COMUNELLO nur dann wirksam und
bindend, wenn das Produkt korrekt montiert und gewartet wird, in Entsprechung
der Installations- und Sicherheitsregeln, die in der von COMUNELLO gelieferten
Dokumentation aufgeführt bzw. auf der Website http://www.comunello.com/
corporate/general_conditions_sales/ zu finden sind.
10.4 - Von der Garantie ausgeschlossen sind: Störungen oder Schäden, die
vom Transport verursacht werden; Störungen oder Schäden, die von Mängeln
an der elektrischen Anlage beim Käufer des Produktes verursacht werden und/
oder durch Verwahrlosung, Nachlässigkeit, Unangemessenheit, anomalem
Gebrauch dieser Anlage; Störungen oder Schäden durch Verstellungen, die von
unbefugtem Personal ausgeführt werden oder die sich aus einer unkorrekten
Benutzung/Installation ergeben (diesbezüglich wird mindestens alle sechs
Monate eine Systemwartung empfohlen), oder durch den Einsatz nicht originaler
Ersatzteile; Fehler, die von chemischen Mitteln und/oder Witterungserscheinungen
verursacht werden.
Die Garantie umfasst keine Kosten für Verbrauchsmaterialien und der Firma
COMUNELLO ist in jedem Fall die Bezahlung für den Eingriff beim Kunden
zu leisten, wenn sich dieser wegen nicht rechtsgültiger Garantie als zwecklos
erweist, oder wenn der Kunde das COMUNELLO-Produkt in nachlässiger,
unvorsichtiger oder ungeschickter Weise verwendet hat, d.h. wenn eine korrekte
Benutzung des Produktes die Installation hätte vermeiden können.
10.5 - Ausführungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Erhebung
des Anspruchs auf die Konventionalgarantie eine Kopie des Kaufdokuments
(Steuerrechnung) bei COMUNELLO vorzulegen. Der Kunde muss der Firma
COMUNELLO den Fehler innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach seiner
Feststellung melden. Der Garantieanspruch ist innerhalb der Verjährungsfrist von
6 (sechs) Monaten ab seiner Feststellung zu erheben. Die Produktbestandteile,
für die eine Aktivierung der Konventionalgarantie gefordert wird, sind vom Kunden
an folgende Adresse zu senden: FRATELLI COMUNELLO SPA, Via Cassola 64,
36027 Rosà (Vicenza) Italien.
10.6 - Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte
Schäden, Gewinneinbußen, sowie Produktionsverluste und kann in jedem Fall
als Entschädigung keine höheren Beträge verlangen als den Wert der gelieferten
Komponenten oder Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei Deckung durch
die Konventionalgarantie, alle Kosten für den Transport der zu reparierenden oder
reparierten Produkte.
10.7 - Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO betriebsextern
ausgeführte Eingriff wird von der Konventionalgarantie gedeckt.
10.8 - Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen der
Konventionalgarantie können von den Vertragspartnern in ihren Handelsverträgen
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