Mindestsicherheitsabstand - Pilz PSEN op2/4 Instrucciones De Uso

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Bedienungsanleitung
2.2.1.

Mindestsicherheitsabstand

Der Sicherheitsabstand der Schutzeinrichtung ist so zu bemessen
(siehe Abb. 6), dass das Bedienpersonal erst dann den Gefahrbereich
erreichen
kann,
wenn
die
Maschinenteils zum Stillstand gekommen ist.
Gemäß den Normen EN-999, 775 und 294 hängt dieser Abstand von
vier Faktoren ab:
1 Ansprechzeit der ESPE (Zeit zwischen effektiver Unterbrechung
der Strahlen und Signalwechsel von High auf Low am OSSD-
Ausgang).
2 Nachlaufzeit der Maschine (die zum Stillsetzen der Maschine
benötigte Zeit nach Ablauf der Ansprechzeit der ESPE).
3 Auflösung der ESPE.
4 Annäherungsgeschwindigkeit des zu erfassenden Objekts.
Die Formel zur Berechnung des Sicherheitsabstands lautet:
S = K (t
wobei:
S = Mindestsicherheitsabstand zwischen Schutzfeld und Gefahrstelle in
mm
K = Annäherungsgeschwindigkeit, mit der sich das zu erfassende
Objekt (Körperteil oder Körper) dem Gefahrbereich nähert, in mm/s
t
= Ansprechzeit des ESPE in Sekunden (Kap. 9 „Technische Daten").
1
t
= Nachlaufzeit der Maschine in Sekunden
2
d = Auflösung der Schutzeinrichtung.
C = 8 (d -14) für Schutzeinrichtung mit Auflösung ≤ 40mm
= 850 mm für Schutzeinrichtung mit Auflösung > 40mm
11
PSEN op 2/4 Serie
Bewegung
des
gefahrbringenden
Abb. 6
+ t
) + C
1
2
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