2. Einbauerklärung für unvollständige Maschi-
nen
(Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II-B)
Der Hersteller Entrematic Group AB mit Firmensitz in Lodjursgatan 10, SE-261 44 Landskrona,
Schweden erklärt, dass der Antrieb für Drehtore des Typs Ditec PWR50:
- für den Einbau in ein handbetriebenes Tor hergestellt wurde, um im Sinne der Richtlinie
2006/42/EG eine Maschine darzustellen. Der Hersteller des motorbetriebenen Tors muss vor
der Inbetriebnahme der Maschine ihre Konformität im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (An-
hang II-A) erklären
- den wesentlichen anwendbaren Sicherheitsbestimmungen gemäß Anhang I, Kapitel 1 der
Richtlinie 2006/42/EG entspricht;
- der EMV-Richtlinie 2014/30/EU entspricht;
- der Richtlinie RED 2014/53/EU entspricht;
- die technischen Unterlagen dem Anhang VII-B der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen;
- die technische Dokumentation wird vom Technischen Büro der Firma Entrematic Italy (mit Sitz
in Largo U. Boccioni, 1 - 21040 Origgio (VA) - ITALY) verwaltet und ist auf Anfrage erhältlich.
- ein Exemplar der technischen Unterlagen den zuständigen staatlichen Behörden in Folge einer
ausreichend begründeten Anfrage bereitgestellt wird.
Landskrona, 01-07-2016
2.1 Maschinenrichtlinie
Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tor
motorisiert, den gleichen Verpflichtungen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR genannten Dokumente enthalten
muss;
Die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behörden mindestens zehn Jahre
lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum des motorisierten
Tors;
- Erstellung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie und
Aushändigung an den Kunden;
- Anbringung der EG-Kennzeichnung an der motorisierten Tür oder am Tor gemäß Punkt 1.7.3.
der Anlage I der MR.
Matteo Fino
(Präsident)
60