Anhang E
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt", mit
der Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes
Werk (weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein
„Werk, das die Bibliothek nutzt" ist. Das ausführbare
Programm fällt daher unter diese Lizenz. § 6 gibt die
Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer
Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt", Material aus
einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek
ist, dann kann der Objektcode für das Werk ein von
der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, selbst wenn
der Quelltext dies nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist
besonders dann von Bedeutung, wenn das Werk ohne
die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das
Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von
der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie
kleine Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn
Zeilen lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die
Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen,
ohne Rücksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein
abgeleitetes Werk ist. (Ausführbare Programme, welche
diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten,
fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von
§ 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der
Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das
Werk unter den Bedingungen von § 6 weitergeben.
Alle ausführbaren Programme, welche dieses Werk
enthalten, fallen ebenfalls unter § 6, gleichgültig, ob
sie direkt mit der Bibliothek selbst gelinkt sind oder
nicht.
6.
Als
Ausnahme
von
vorstehenden fünf Paragraphen dürfen Sie auch ein
„Werk, das die Bibliothek nutzt", mit der Bibliothek
kombinieren oder linken, um ein Werk zu erzeugen,
das Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter
Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern
diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen
Gebrauch des Empfängers und ein Rückbilden
(„Reverse Engineering") zum Beheben von Mängeln
solcher Bearbeitungen gestatten.
Jede Kopie des Werkes muss mit einem deutlichen
Vermerk versehen werden, dass die Bibliothek darin
verwendet wird und dass die Bibliothek sowie ihre
Verwendung dieser Lizenz unterliegen. Sie müssen
diese Lizenz in kopierter Form mitliefern. Wenn das
Werk bei Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt,
muss auch der Copyright-Vermerk für die Bibliothek
angezeigt werden sowie eine Referenz, die den
Benutzer zur Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen
Sie eines der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:
Powerline AV-Netzwerkadapter
den
Bestimmungen
der
Software-Lizenzvereinbarung
a)
Liefern Sie das Werk zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext der Bibliothek aus, und zwar einschließlich
jeglicher am Werk vorgenommener Änderungen
(wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen
der §§ 1 und 2 erfolgen muss); und wenn das Werk
ein ausführbares, mit der Bibliothek gelinktes
Programm ist, dann liefern Sie es zusammen mit
dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk, das
die Bibliothek nutzt", in Form von Objektcode und/
oder Quelltext, sodass der Benutzer die Bibliothek
verändern und dann erneut linken kann, um ein
verändertes ausführbares Programm zu erzeugen,
das die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht
sich, dass der Benutzer, der die Inhalte von
Definitionsdateien in der veränderten Bibliothek
verändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird,
die Anwendung neu zu kompilieren, um die
veränderten Definitionen zu benutzen.)
b)
Benutzen Sie einen geeigneten „shared-library-
Mechanismus" zum Linken mit der Bibliothek.
Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der (1)
während der Laufzeit eine im Computersystem des
Benutzers bereits vorhandene Kopie der Bibliothek
benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in das
ausführbare Programm zu kopieren, und der (2)
auch mit einer veränderten Version der Bibliothek,
wenn der Benutzer eine solche installiert, richtig
funktioniert, solange die veränderte Version
schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit
der das Werk erstellt wurde.
c)
Liefern Sie das Werk zusammen mit einem
mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen
Angebot, demselben Benutzer die oben in § 6,
Abs. (a) genannten Materialien zu Kosten, welche
die reinen Weitergabekosten nicht übersteigen,
zur Verfügung zu stellen.
d)
Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt,
dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von
einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie
gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben
angegebenen Materialien von dem gleichen Ort
an.
e)
Sie vergewissern sich, dass der Benutzer bereits
eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass
Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt
haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte
Form des „Werks, das die Bibliothek nutzt" alle Daten
und Hilfsprogramme mit einschließen, die man
braucht, um daraus das ausführbare Programm zu
reproduzieren. Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die
weiterzugebenden Materialien brauchen nicht alles
das zu enthalten, was normalerweise (in Quelltext-
Form oder in binärer Form) mit den Hauptbestandteilen
(Compiler, Kern usw.) des Betriebssystems, auf
denen das ausführbare Programm ausgeführt wird,
weitergegeben wird, es sei denn, die entsprechende
Komponente ist Teil des ausführbaren Programms.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im
Widerspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer,
proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise
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