Cisco Linksys Powerline AV PLE300 Guia Del Usuario página 54

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Anhang E
a.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Änderung und deren Datum
hinweist.
b.
Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen
verbreitete oder veröffentlichte Werk, welches
das Programm oder Teile davon vollständig oder
teilweise enthält bzw. vollständig oder teilweise
von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet
ist, als Ganzes gemäß den Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung ohne Gebühr für alle Dritten
lizenziert wird.
c.
Liest das bearbeitete Programm bei seiner
Ausführung für gewöhnlich Befehle ein, müssen
Sie dafür sorgen, dass es beim Start für eine
solche interaktive Verwendung eine Meldung
druckt oder ausgibt; diese Meldung muss einen
entsprechenden Copyright-Vermerk enthalten und
deutlich machen, dass es keine Garantie gibt (oder
andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem
muss der Benutzer darüber informiert werden,
dass er das Programm gemäß diesen Bedingungen
verbreiten kann, und erfahren, wie er eine Kopie
dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn
das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk
als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht
von dem Programm abgeleitet sind und objektiv als
unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst
zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie
diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn
Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf
das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit
auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen
Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes,
Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder
Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr
besteht die Absicht darin, die Rechte zur Kontrolle
der Verbreitung von Werken auszuüben, die auf dem
Programm basieren oder unter seiner Verwendung
zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert,
mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in
den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3.
Sie dürfen das Programm (oder ein nach Abschnitt 2
auf dem Programm basierendes Werk) als Objektcode
oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen
in § 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt,
Sie befolgen eine der folgenden Vorgehensweisen:
Powerline AV-Netzwerkadapter
Software-Lizenzvereinbarung
a.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium, wobei die Verbreitung unter
den Bedingungen der §§ 1 und 2 erfolgen muss;
oder:
b.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen
Angebot,
jedem
maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur
Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als
denen, die durch den physischen Kopiervorgang
anfallen –, wobei der Quellcode gemäß den
Bedingungen der §§ 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
wird; oder
c.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung
des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
Programm als Objektcode oder in ausführbarer
Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige
Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird. Bei ausführbaren
Programmen bezeichnet „der vollständige Quellcode"
den Quellcode aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen Dateien zur Definition
von Modulschnittstellen sowie die zur Kompilierung
und
Installation
des
verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme
jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von
dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als
Quellcode oder in binärer Form zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört
zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms
oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der
Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt
wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des
Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen
sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode
zu kopieren.
4.
Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen,
verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern
es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet
ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre in dieser
Lizenz gewährten Rechte. Jedoch werden die Lizenzen
Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß
dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Dritten
eine
vollständige
ausführbaren
Programms
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