Standardgarantie von Integra
INTEGRA garantiert dem ursprünglichen Käufer nur, dass jedes neue MAYFIELD-Produkt bei normaler
Verwendung und Pflege für einen Zeitraum von einem Jahr (außer wenn für Zubehörteile
ausdrücklich anders angegeben) ab dem Lieferdatum durch INTEGRA an den ursprünglichen Käufer,
jedoch in keinem Fall über das auf dem Produktetikett angegebene Verfallsdatum hinaus, frei von
Herstellungsdefekten hinsichtlich Material und Verarbeitung ist.
•
Chirurgische Instrumente sind garantiert frei von Material- und Verarbeitungsfehlern, wenn sie
ordnungsgemäß gewartet und gereinigt und bestimmungsgemäß verwendet werden.
•
Jedes durch die Garantie abgedeckte Produkt, das von INTEGRA im Rahmen eines
Lease-, Miet- oder Installationskaufvertrags platziert wird und während der Dauer eines
solchen Platzierungsvertrags Reparaturservice erfordert, wird gemäß den vertraglich
festgelegten Bedingungen repariert.
Wenn während der Garantieperiode oder der Dauer eines solchen Platzierungsvertrags ein durch die
Garantie gedeckter Defekt eintritt, muss der Käufer sofort das Hauptbüro von INTEGRA verständigen.
Wenn der Käufer die Bedingungen dieser Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss das Produkt zum
Hauptbüro von INTEGRA zurückgeschickt werden. Das defekte Produkt muss ordnungsgemäß verpackt
und mit im Voraus bezahltem Porto umgehend zurückgeschickt werden. Ein bei der Rücksendung an
INTEGRA eintretender Verlust oder Schaden ist das Risiko des KUNDEN. Im Rahmen dieser Garantie
ist INTEGRA ausschließlich für die Reparatur oder den Ersatz verantwortlich, und zwar nach alleinigem
Ermessen von INTEGRA gemäß diesen Garantiebestimmungen und zutreffender
Vereinbarungen.
IN KEINEM FALL IST INTEGRA HAFTBAR FÜR BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER
SCHADENERSATZ IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF ODER DER VERWENDUNG VON
INTEGRA-PRODUKTEN. Weiterhin gilt diese Garantie nicht für und INTEGRA ist nicht verantwortlich für
Verluste, die aus dem Kauf oder der Verwendung eines INTEGRA-Produkts entstehen, das von einer
anderen Person als einem autorisierten INTEGRA-Servicerepräsentanten repariert oder modifiziert
wurde, und zwar derart, dass nach Ermessen von INTEGRA seine Stabilität oder Zuverlässigkeit
beeinträchtigt wurde, oder das Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall ausgesetzt wurde oder das für
andere Zwecke, als den in der von INTEGRA zur Verfügung gestellten Gebrauchsanleitung
beschriebenen, verwendet wurde. DIESE GARANTIE TRITT AN DIE STELLE JEGLICHER SONSTIGER
AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN UND ALLER ANDEREN
VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN VON SEITEN DER FIRMA INTEGRA UND INTEGRA
ÜBERNIMMT KEINE WEITERE HAFTUNG UND BERECHTIGT KEINEN VERTRETER ODER ANDERE
PERSONEN ZUR ÜBERNAHME VON WEITERGEHENDEN HAFTUNGSPFLICHTEN IN IHREM NAMEN
IM ZUSAMMENHANG MIT PRODUKTEN VON INTEGRA.
INTEGRA LEHNT SÄMTLICHE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT
ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE ANWENDUNG ODER EINE
GARANTIE FÜR QUALITÄT, SOWIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN
GEGENÜBER PATIENTEN AB. Keine Garantie oder Gewährleistung darf durch eine Handlung oder
Aussage gegeben werden und diese Standardgarantie darf auf keine Art und Weise modifiziert werden,
außer infolge einer schriftlichen und von einem befugten Mitarbeiter von INTEGRA unterzeichneten
Erklärung. Diese Einschränkungen der Erstellung oder Modifizierung dieser Garantie können nicht
mündlich oder durch eine Handlung aufgegeben oder modifiziert werden.
Seite 17