Deutsch
• Mobile Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind
so zu benutzen, dass die Standsicherheit des
Arbeitsmittels während des Einsatzes gewährleis-
tet ist.
• Während des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel zum
Heben von nicht geführten Lasten sind Maßnah-
men zu treffen, um dessen Kippen, Verschieben,
Abrutschen, usw. zu verhindern.
• Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine
Personen unter hängenden Lasten aufhalten kön-
nen. Weiterhin ist es untersagt, hängende Lasten
über Arbeitsplätze zu bewegen, an denen sich
Personen aufhalten.
• Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln zum
Heben von Lasten muss, wenn nötig (z. B. Sicht
versperrt), eine zweite Person zum Koordinieren
eingeteilt werden.
• Die zu hebende Last muss so transportiert
werden, dass bei Energieausfall niemand verletzt
wird. Weiterhin müssen solche Arbeiten im Freien
abgebrochen werden, wenn sich die Witterungs-
verhältnisse verschlechtern.
Diese Hinweise sind strikt einzuhalten. Bei
Nichtbeachtung kann es zu Personenschäden
und/oder zu schweren Sachschäden kommen.
2.3. Elektrische Arbeiten
GEFAHR durch gefährliche elektrische Span-
nung!
Durch unsachgemäßen Umgang bei elekt-
rischen Arbeiten droht Lebensgefahr durch
Stromschlag! Diese Arbeiten dürfen nur vom
qualifizierten Elektrofachmann durchgeführt
werden.
VORSICHT vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das
Kabel werden das Kabel und die Hebeanlage
beschädigt. Tauchen Sie das Kabelende nie in
eine Flüssigkeit ein und schützen Sie es vor
Feuchtigkeitseintritt. Adern, die nicht benutzt
werden, müssen isoliert werden!
Die Hebeanlagen werden mit Drehstrom betrie-
ben. Die national gültigen Richtlinien, Normen
und Vorschriften (z. B. VDE 0100) sowie die
Vorgaben des örtlichen Energieversorgungsunter-
nehmens (EVO) sind einzuhalten.
Die Steuerung muss über ein bauseits zu stellen-
des Schaltgerät erfolgen. Der Bediener muss über
die Stromzuführung der Hebeanlage, sowie deren
Abschaltmöglichkeiten unterrichtet sein. Ein
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) ist zwingend
vorzusehen.
Für den Anschluss ist das Kapitel "Elektri-
scher Anschluss" zu beachten. Die technischen
Angaben müssen strikt eingehalten werden!
Hebeanlagen müssen grundsätzlich geerdet
werden.
Wurde die Hebeanlage durch ein Schutzorgan
ausgeschaltet, darf diese erst nach der Behe-
bung des Fehlers wieder eingeschaltet werden.
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Beim Anschluss der Hebeanlage an das örtliche
Stromnetz sind zwecks Einhaltung der Anforde-
rungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit
(EMV) die nationalen Vorschriften zu beachten.
Der Anschluss darf nur vorgenommen werden,
wenn der Anschluss den harmonisierten EU-
Normen entspricht. Mobilfunkgeräte können
Störungen in der Anlage verursachen.
WARNUNG vor elektromagnetischer Strah-
lung!
Durch elektromagnetische Strahlung be-
steht Lebensgefahr für Personen mit Herz-
schrittmachern. Beschildern Sie die Anlage
dementsprechend und weisen Sie betroffene
Personen darauf hin!
2.4. Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
Die Abwasser-Hebeanlage ist mit den folgenden
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
ausgestattet:
• Sicherheitseinrichtung
• Überlauf
• Überwachungseinrichtungen
• Thermische Motorüberwachung
• Dichtigkeitsüberwachung Motorraum
Die Überwachungseinrichtungen müssen in ei-
nem entsprechenden Schaltgerät angeschlossen
werden.
Das Personal muss über die eingebauten Einrich-
tungen und deren Funktion unterrichtet sein.
VORSICHT!
Die Hebeanlage darf nicht betrieben werden,
wenn die Sicherheits- und Überwachungsein-
richtungen entfernt wurden, beschädigt sind
und/oder nicht funktionieren!
2.5. Verhalten während des Betriebs
Beim Betrieb der Hebeanlage sind die am
Einsatzort geltenden Gesetze und Vorschriften
zur Arbeitsplatzsicherung, zur Unfallverhütung
und zum Umgang mit elektrischen Maschinen zu
beachten.
Das Motorgehäuse der Abwasserpumpe kann
während des Betriebs bis zu 100 °C heiß werden.
Es muss ein entsprechender Sicherheitsbereich
vom Betreiber definiert werden. In diesem dürfen
sich während des Betriebs keine Personen aufhal-
ten und keine leicht entzündlichen und brennba-
ren Gegenstände gelagert werden.
Der Sicherheitsbereich muss eindeutig und klar
erkennbar gekennzeichnet werden!
VORSICHT vor Verbrennungen!
Das Motorgehäuse kann im Betrieb bis zu
100 °C heiß werden. Es besteht Verbren-
nungsgefahr! Hält sich Personal während des
Betriebs im Sicherheitsbereich der Anlage auf,
muss ein Berührungsschutz installiert werden.
Im Interesse eines sicheren Arbeitsablaufes ist die
Arbeitseinteilung des Personals durch den Betrei-
SICHERHEIT
WILO SE 03/2017 V06 DIN A4