Die Rückführung der Verpackung in den Materialkreislauf spart Rohstoffe und verringert
das Abfallaufkommen. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien an den
Sammelstellen für das Verwertungssystem »Grüner Punkt«.
► Heben Sie wenn möglich die Originalverpackung während der Garantiezeit des
Gerätes auf, um das Gerät im Garantiefall wieder ordnungsgemäß verpacken zu
können.
3.5 Aufstellung
3.5.1
Für einen sicheren und fehlerfreien Betrieb des Gerätes muss der Aufstellort folgende
Voraussetzungen erfüllen:
Das Gerät muss auf einer festen, flachen, waagerechten und hitzebeständigen
Unterlage mit einer ausreichenden Tragkraft für den Ofen und das erwartungsgemäß
schwerste im Ofen zubereitete Kochgut aufgestellt werden.
Wählen Sie den Aufstellort so, dass Kinder nicht an heiße Oberflächen des Gerätes
gelangen können.
Das Gerät ist nicht für den Einbau in einer Wand oder einem Einbauschrank
vorgesehen. Das Gerät benötigt zum korrekten Betrieb eine ausreichende
Luftströmung.
Stellen Sie das Gerät nicht in einer heißen, nassen oder sehr feuchten Umgebung oder
in der Nähe von brennbarem Material auf.
Lassen Sie das Kabel nicht über eine Tisch- oder Arbeitsflächenkante herunter hängen.
Die Steckdose muss leicht zugänglich sein, so dass das Stromkabel notfalls leicht
abgezogen werden kann.
Der Einbau und die Montage dieses Gerätes an nichtstationären Aufstellungsorten (z.
B. Schiffen) dürfen nur von Fachbetrieben/Fachleuten durchgeführt werden, wenn sie
die Voraussetzungen für den sicherheitsgerechten Gebrauch dieses Gerätes
sicherstellen.
3.5.2
1) Wählen Sie eine ebene Aufstellfläche mit genug Platz für die Lüftungsschlitze aus.
Anforderungen an den Aufstellort
Aufstellung des Gerätes
a) Die Aufstellfläche muss
mindestens 85 cm über dem
Fussboden sein.
b) Die Rückseite des Gerätes
muss zu einer Wand gerichtet
sein. Über dem Gerät ist ein
freier Abstand von 30 cm
erforderlich, der seitliche
Abstand zu anderen Wänden
oder Einrichtungen muss
mindestens 20 cm betragen.
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