Wichtige Hinweise zum Anhängerbetrieb
Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges
Im Fahrzeugbrief /-schein kann unter Ziffer 33 (Bemerkungen) der Hinweis
„ZUL.GES.-GEW.D. ZUGES MAX.........KG" vermerkt sein.
Hierdurch wird das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Kombination Zugfahrzeug und Anhänger)
definiert. Diese Beschränkung ist vom Fahrzeughalter / -führer zu beachten.
Zur Erläuterung dient das folgende allgemeine Beispiel für ein Fahrzeug mit den technischen Daten:
Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges (Ziffer 33): 2975 kg
Anhängelast gebremst (Ziffer 28):
Zulässiges Gesamtgewicht (Ziffer 15):
Maximales Leergewicht des Zugfahrzeuges
inklusive 75 kg für Fahrer (Ziffer 33)
1 . Anhängelast vollständig ausgenutzt:
Zul.Ges.-Gew.D.Zuges (Ziffer 33):
Anhängelast gebremst (Ziffer 28):
1250 Kg
zul.Höchstgewicht des Zugfahrzeuges:
max. Leergewicht des Zugfahrzeuges
inkl. 75 kg für Fahrer (Ziffer 33) :
verbleibende Zuladung für Zugfahrzeug:
Þ maximal 3 zusätzliche Personen zulässig!
2. Zugfahrzeug maximal beladen:
? Kg
Zul.Ges.-Gew.D.Zuges (Ziffer 33):
Zul.Gesamtgewicht (Ziffer 15):
zul.Höchstgewicht des Anhängers:
Þ zulässige Anhängelast von theoretisch 1250 kg
darf nicht voll ausgenutzt werden
3. Zugfahrzeug und Anhänger maximal beladen:
Zul.Gesamtgewicht (Ziffer 15):
Anhängelast gebremst (Ziffer 28):
1250 Kg
reales Gesamtgewicht des Zuges:
Zul.Ges.-Gew.D.Zuges (Ziffer 33):
Überladung des Zuges:
Þ dieser Beladungsfall ist nicht zulässig
1250 kg
2025 kg
1525 kg
2975 kg
-1250 kg
1725 kg
-1525 kg
200 kg
2975 kg
- 2025 kg
950 kg
2025 kg
+ 1250 kg
3275 kg
- 2975 kg
300 kg