Support
Garantie
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND AUSSCHLUSSKLAUSEL
(A) Rosco garantiert, dass bei normalem Gebrauch in Übereinstimmung mit dem mitgelieferten
Benutzerhandbuch die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer und für einen
Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung (oder für einen
anderen Zeitraum, sofern dies schriftlich von beiden Parteien vereinbart wurde) frei von Material-
oder Verarbeitungsmängeln ist und im Wesentlichen den Rosco-Spezifikationen für ein solches
Produkt oder einer anderen von Rosco schriftlich anerkannten Spezifikation entspricht. Roscos
einzige und ausschließliche Verpflichtung und des Käufers alleiniges und ausschließliches Recht
in Bezug auf Ansprüche im Rahmen dieser Garantie sind eingeschränkt, seitens Roscos auf den
Ersatz oder die Reparatur eines defekten oder nicht konformen Produkts oder eine Rückerstattung
des Kaufpreises. Rosco erhält eine angemessene Frist für Reparatur, Ersatz oder Gutschrift. Die
nicht-konformen oder fehlerhaften Produkte gehen in das Eigentum Roscos über, sobald sie
ersetzt worden sind oder ihr Kaufpreis gutgeschrieben wurde. Es liegt im alleinigen Ermessen von
Rosco, ob Austauschprodukte neu oder fast neu sind und neu hergestellte Teile, welche für eine
Funktion wie ein Neugerät sorgen, enthalten.
(B) Rosco behält sich das Recht vor, alle Vertragspartner und/oder Berater im Zusammenhang mit
der Überprüfung und Bearbeitung einer Reklamation selbst auszuwählen. Wird nachträglich
festgestellt, dass Rosco oder seine Produkte nicht für einen vorgeblichen Ausfall eines Produktes
verantwortlich sind, wird vereinbart, dass die Kosten solcher Vertragspartner und/oder Berater und
für die Bearbeitung der Reklamation an Rosco zurückgezahlt werden.
(C) Der Käufer kann Produkte im Rahmen der Gewährleistung nur in Übereinstimmung mit Roscos
zum Rücksendezeitpunkt gültigen Rückgaberegeln an Roscos dafür vorgesehenes Büro
zurücksenden. Ist ein Garantieanspruch berechtigt, kommt Rosco für die Frachtkosten auf. Der
Käufer trägt die Kosten für zurückgegebene Produkte, bei welchen sich kein Defekt feststellen
lässt oder welche nicht den Spezifikationen entsprechen, inklusive der damit verbundenen Fracht-,
Prüfungs- und Bearbeitungskosten.
(D) Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Rosco keine Verpflichtungen im Rahmen der
Gewährleistung, wenn der angegebene Defekt oder die Abweichung von den Spezifikationen in
Folge von Umwelteinflüssen oder Belastungstests, Missbrauch, Verwendung zu einem anderen als
dem in der Bedienungsanleitung beschriebenen Zweck, Nachlässigkeit, Verwendung eines nicht
zugelassenen Netzteils, Verwendung von nicht zugelassenem Dimmerzubehör, unsachgemäßer
Montage, eines Unfalls oder infolge von unsachgemäßer Reparatur, Modifikation, Umbau,
G
Lagerung, Transport oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind.
(E) Die oben gewährte ausdrückliche Garantie gilt unmittelbar für den Käufer, jedoch nicht für die
Kunden, Agenten oder Vertreter des Käufers und gilt anstelle aller anderen Garantien,
ausdrücklich oder impliziert, einschließlich uneingeschränkt aller implizierten Gewährleistungen zur
Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck, Verkäuflichkeit oder Nichtverletzung von Rechten an
geistigem Eigentum. Alle anderen Garantien werden hiermit ausdrücklich von Rosco
ausgeschlossen.
(F) Vorbehaltlich der unter Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten
Ausnahmen und Beschränkungen legt das Vorstehende die gesamte Haftung von Rosco im
Zusammenhang mit fehlerhaften oder nicht-konformen darunter gelieferten Produkten fest.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(A) ROSCO HAFTET NICHT FÜR ENTGANGENE GEWINNE, INSTALLATIONS- ODER
NEUINSTALLATIONSKOSTEN, VERLUST VON ERSPARNISSEN, IMAGEVERLUST, VERLUST
VON ANSEHEN, INDIREKTE, STRAFFÄHIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN,
WELCHE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VEREINBARUNG ODER DEM VERKAUF VON
PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN SEITENS ROSCO ODER DER VERWENDUNG
DIESER ENTSTEHEN, EGAL OB DIESE SCHÄDEN AUF SCHADENSERSATZ-, GARANTIE-,
VERTRAG- ODER SONSTIGEN RECHTLICHEN ANSPRÜCHEN BASIEREN - AUCH WENN
ROSCO INFORMIERT WURDE ODER KENNTNIS VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN HAT.
ROSCOS GESAMTE UND KUMULATIVE HAFTUNG GEGENÜBER DEM KÄUFER DARF IM
RAHMEN JEDWEDEN ABKOMMENS NICHT DEN WERT VON ZEHN PROZENT (10 %) DER
ENTSPRECHENDEN ÜBEREINKUNFT ÜBERSCHREITEN.
(B) Alle Schadensersatzansprüche eines Käufers müssen vom Käufer innerhalb von neunzig (90)
Tagen ab dem Datum gemeldet werden, zu welchem der Umstand, welcher Grund für eine solche
Forderung ist, eintrat, und jede Klage in Bezug auf einen solchen Anspruch muss innerhalb eines
(1) Jahres ab dem Zeitpunkt des Anspruchs eingereicht werden. Jegliche Ansprüche, die nicht in
Übereinstimmung mit dem vorhergehenden Satz vorgebracht oder eingereicht wurden, sind null
und nichtig.
Die im obigen Abschnitt festgelegten Ausnahmen und Einschränkungen gelten nur, soweit dies
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geltendes Recht gestattet.