4.4 Optional - Nur 50R232 Smartspine LSO high: Komponenten entfernen
Die Seitenteile, das Bauchteil und das Rückenteil können entfernt werden. Das Entfernen der
Komponenten wird vom Arzt angeordnet.
Seitenteile
1) Die Klettverschlüsse zwischen den Seitenteilen und dem Rückenteil öffnen.
2) Die Seitenteile entfernen. Dazu die Seitenteile über das Bauchteil ziehen (siehe Abb. 7).
Bauchteil
1) Die Klettverschlüsse am Bauchteil öffnen (siehe Abb. 8).
2) Das Bauchteil entfernen.
Rückenteil
1) Den Klettverschluss am Rückenteil öffnen.
2) Die Gummizüge von der Rückenplatte lösen (siehe Abb. 1).
3) Die Klettverschlüsse am Rückenteil schließen.
4) Rückenteil entfernen. Dazu den Bauchgurt aus dem Rückenteil ziehen.
4.5 Reinigung
HINWEIS
Verwendung falscher Reinigungsmittel
Beschädigung des Produktes durch falsche Reinigungsmittel
►
Reinigen Sie das Produkt nur mit den zugelassenen Reinigungsmitteln.
Die Orthese regelmäßig reinigen:
1) Alle Platten entfernen.
2) Alle Klettverschlüsse schließen.
3) Die Orthese in 30 °C warmen Wasser mit einem handelsüblichen Feinwaschmittel von Hand
waschen.
4) Die Orthese gut ausspülen.
5) An der Luft trocknen lassen. Direkte Hitzeeinwirkung vermeiden (z. B. durch Sonnenbestrah
lung, Ofen- oder Heizkörperhitze).
5 Entsorgung
Das Produkt gemäß den geltenden nationalen Vorschriften entsorgen.
6 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und
können dementsprechend variieren.
6.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbe
sondere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verur
sacht werden, haftet der Hersteller nicht.
6.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
7