Betrieb Mit Offener Feuerraumtür; Verbrennungsluft - Umluft - Frischluft; Brandschutz An / In Der Kaminanlage; Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Bodenbelag Im Nahbereich Der Feuerstätte - Spartherm Premium Serie Manual De Instrucciones

Hogares para leña
Tabla de contenido
Idiomas disponibles
  • ES

Idiomas disponibles

4.2 BETRIEB MIT OFFENER FEUERRAUMTÜR
• Die of fene Betriebsweise ist nur zulässig, wenn der Kamineinsatz
eigens dafür geprüft wurde. Dies ist den technischen Daten der Pla-
nungsunterlage oder der Angabe auf dem Typenschild zu entnehmen.
• Gemäß BlmSchV (Bundes Immissions Schutz Verordnung) dürfen offen
betriebene Feuerstätten in Deutschland nur gelegentlich betrieben
werden.
• Die Kaminanlage darf im offenen Betrieb nur unter Aufsicht betrieben
werden, um eine Brandgefahr durch Funkenflug oder herausgeschleu-
derte Glutstückchen zu verhindern.
• Bei offenem Betrieb vor allem nur Scheitholz und kein harzhaltiges
Nadelholz verbrennen.
4.3 VERBRENNUNGSLUFT – UMLUFT – FRISCHLUFT
• Die Verbrennungsluftleitung muss stets frei sein.
• Damit ein Hitzestau im Gerät verhindert wird, müssen die vorhandenen
Luftaustrittsgitter oder Öffnungen frei und beim Feuern geöffnet sein.
• Im Strahlungsbereich des Kamineinsatzes dürfen keine Gegenstände
aus brennbaren Materialien aufgestellt werden (siehe auch Kapi-
tel 10 „Technische Daten" in der zugehörigen Aufbauanleitung für
Kamineinsätze).
• Gegenstände aus brennbaren Materialien dürfen auf freien Oberflächen
der Feuerstätte nicht abgestellt werden.
• Keine Unterdruck erzeugenden Geräte in der gleichen Etage/im gleichen
Raumluftverband verwenden (z.B. Dunstabzugshaube in der Küche).
Hier besteht die Gefahr des Rauchaustritts in den Wohnraum.
• Außerhalb des Strahlungsbereiches dürfen an der Kaminverkleidung
im Abstand von 5 cm keine brennbaren Gegenstände oder Materia-
lien abgestellt oder verbaut werden, wenn die Oberflächentemperatur
>85 °C beträgt oder erreicht werden kann.
• Beachten Sie, dass sich eine im Betrieb befindliche Kaminanlage sehr
stark aufheizt. An der Scheibe können Temperaturen von über 300 °C
entstehen. Benutzen Sie immer den mitgelieferten Hitzeschutzhand-
schuh und den Bediengriff = „Kalte Hand".
• Feuerstätten dürfen in Deutschland nur gemäß der 1. BlmSchV betrie-
ben werden.
4.4 BRANDSCHUTZ AN / IN DER K AMINANLAGE
4.4.1 BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN
BRANDSCHUTZ BEI BODENBELAG IM
NAHBEREICH DER FEUERSTÄTTE
Bei einem nicht feuerfesten Bodenbelag aus brennbarem Material (z.B. bei
Teppichboden, Parkett, etc.) ist eine feuerfeste Funkenschutzvorlage aus
nicht brennbarem Material (z.B. entsprechend belastbares Glas, Naturstein,
Kacheln, Fliesen, Marmor, Granit oder anderen mineralischen Baustoffen)
herzustellen. Bei einer Vorlage aus Metall muss diese mind. 1 mm stark
sein. Der Belag muss gegen Verschieben befestigt und gesichert sein. Vor
Feuerstätten, die mit geschlossener Feuerraumtür betrieben werden, muss
die Funkenschutzvorlage nach vorne 500 mm und zu den Seiten 300 mm
erfassen. Vor Feuerstätten, die mit offener Feuerraumtür betrieben wer-
den, muss die Funkenschutzvorlage nach vorne entsprechend der Höhe des
Feuerraumbodens über den Fußboden (H) zuzüglich 300 mm ( jedoch mind.
500 mm) und seitlich entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens über
dem Fußboden (H) zuzüglich 200 mm ( jedoch mind. 300 mm) entsprechen.
Wird ein Stehrost (nicht im Lieferumfang enthalten) von mindestens 10 cm
Höhe fest eingebaut, so genügen die vorgenannten Mindestabstände und
zwar abweichend vom Stehrost gemessen.
D 11
D
Tabla de contenido
loading

Tabla de contenido