1.10.2 Lagerung von Chemikalien
•
Chemikalien nur in den entsprechend gekennzeichneten
Original-Kunststoffbehältern lagern.
•
Chemikalien nicht in der Nähe von Fetten, leicht entzündlichen
Stoffen, Ölen, oxidierenden Stoffen, Säuren oder Salzen
lagern.
•
Leere und gefüllte Behälter geschlossen und ausschließlich
an Orten aufbewahren, die laut national geltenden Unfallver-
hütungsvorschriften (Deutschland: GUV-V D05) für die Lage-
rung geeignet sind.
1.10.3 Verhalten im Notfall
Es gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln und die Regeln zum
Verhalten im Notfall gemäß EN 12671 (D).
Im Notfall ist Folgendes zu tun:
•
Aufstellungsraum sofort lüften.
•
Schutzkleidung tragen (Schutzbrille, -handschuhe, Atem-
schutzmaske und/oder umluftunabhängige Atemschutzge-
räte, Schutzschürze).
•
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten:
– Bei Kontakt mit den Augen sofort mit reichlich Wasser min-
destens 15 Minuten lang spülen. Einen Arzt aufsuchen.
– Bei Kontakt mit der Haut sofort mit reichlich Wasser spülen.
Kontaminierte Kleidung entfernen.
– Bei Einatmen von Gas das Unfallopfer an die frische Luft
bringen. Tiefe Atmung vermeiden. Einen Arzt aufsuchen
(beschleunigter Puls ist zu beobachten, eine gefäßerwei-
ternde Behandlung kann notwendig sein).
•
Verschütten:
– Bei Kontakt mit der Kleidung diese entfernen und mit reich-
lich Wasser auswaschen. In Gebäuden verschüttete Chemi-
kalien sind mit Wasser wegzuspülen.
•
Brandbekämpfung:
– Wässrige Lösungen mit Chlordioxid sind nicht direkt ent-
flammbar. Angrenzendes Feuer mit Wasser löschen,
vorzugsweise unter Einsatz einer Sprinkleranlage, um das
umgebende Gas zu verdünnen. Die Feuerwehr ist über die
installierte Produktionskapazität und die gelagerten gefährli-
chen Ausgangsstoffe (Vorläufersubstanzen) zu informieren,
um Schutzmaßnahmen bezüglich möglicher Risiken einzu-
leiten.
Not-Telefon-Nummern befinden sich im Abnahmebericht.
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