Vor der Montage
Die Abluft wird über einen Lüftungs-
schacht nach oben, oder direkt durch die
Außenwand ins Freie geleitet. Die Abluft
darf weder in einen in Betriebbefindlichen
Rauch- oder Abgaskamin noch in einen
Schacht, welcher der Entlüftung von Auf-
stellungsräumen von Feuerstätten dient,
abgegeben werden.
Bei der Ableitung von Abluft sind die behörd-
lichen und gesetzlichen Vorschriften (z.B.
Landesbauordnungen) zu beachten.
Bei Abführung der Luft in nicht in Betrieb-
befindliche Rauch- oder Abgaskamine ist
die
Zustimmung
Schornsteinfegermeisters einzuholen.
Bei Abluftbetrieb der Dunstabzugshaube
und gleichzeitigem Betrieb schornsteinab-
hängiger Feuerungen (wie z.B. Gas-, Öl-
oder Kohleheizgeräte, Gasdurchlauferhitzer,
Gasboiler) muss für ausreichend Zuluft ge-
sorgt werden die von der Feuerstätte zur Ver-
brennung benötigt wird. Ein gefahrloser
Betrieb ist möglich, wenn der Unterdruck im
Aufstellraum der Feuerstätte von 4 Pa (0,04
des
zuständigen
mbar) nicht überschritten wird. Dies kann
erreicht werden, wenn durch nicht ver-
schließbare Öffnungen, z.B. in Türen, Fens-
tern und in Verbindung mit Zuluft-/Abluft-
mauerkasten oder durch andere technische
Maßnahmen, wie gegenseitige Verriegelung
o.ä., die Verbrennungsluft nachströmen
kann.
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch zurückgesaugte
Verbrennungsgase.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht sicher.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb von
Kochgeräten, z.B. Kochmulde und Gasherd
wird diese Regel nicht angewendet.
Optimale Leistung der
Dunstabzugshaube:
Kurzes, glattes Abluftrohr. Möglichst wenig
Rohrbögen. Möglichst große Rohrdurch-
messer und große Rohrbögen.
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