2.2 Lieferumfang
Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit des Arti-
kels anhand des beschriebenen Lieferumfangs.
Bei Fehlteilen wenden Sie sich bitte spätestens
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kauf des Arti-
kels unter Vorlage eines gültigen Kaufbeleges an
unser Service Center oder an die Verkaufstelle,
bei der Sie das Gerät erworben haben. Bitte
beachten Sie hierzu die Gewährleistungstabelle
in den Service-Informationen am Ende der An-
leitung.
•
Öffnen Sie die Verpackung und nehmen Sie
das Gerät vorsichtig aus der Verpackung.
•
Entfernen Sie das Verpackungsmaterial so-
wie Verpackungs-/ und Transportsicherungen
(falls vorhanden).
•
Überprüfen Sie, ob der Lieferumfang vollstän-
dig ist.
•
Kontrollieren Sie das Gerät und die Zubehör-
teile auf Transportschäden.
•
Bewahren Sie die Verpackung nach Möglich-
keit bis zum Ablauf der Garantiezeit auf.
Gefahr!
Gerät und Verpackungsmaterial sind kein
Kinderspielzeug! Kinder dürfen nicht mit
Kunststoff beuteln, Folien und Kleinteilen
spielen! Es besteht Verschluckungs- und Er-
stickungsgefahr!
•
Zug-, Kapp und Gehrungssäge
•
Spannvorrichtung (8)
•
2 x Werkstückauflage (10)
•
Spänefangsack (22)
•
Inbusschlüssel (c,d)
•
Originalbetriebsanleitung
•
Sicherheitshinweise
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Zug-, Kapp- und Gehrungssäge dient zum
Kappen von Holz und holzähnlichen Werkstoff en,
entsprechend der Maschinengröße. Die Säge ist
nicht zum Schneiden von Brennholz geeignet.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß. Für daraus hervorgerufene Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bedie-
ner und nicht der Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
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D
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Säge-
blätter verwendet werden. Die Verwendung von
Trennscheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwen-
dung ist auch die Beachtung der Sicherheitshin-
weise, sowie die Montageanleitung und Betriebs-
hinweise in der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und war-
ten, müssen mit dieser vertraut und über mögli-
che Gefahren unterrichtet sein. Darüber hinaus
sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften
genauestens einzuhalten. Sonstige allgemeine
Regeln in arbeitsmedizinischen und sicherheits-
technischen Bereichen sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers und daraus entstehende
Schäden gänzlich aus. Trotz bestimmungsgemä-
ßer Verwendung können bestimmte Restrisiko-
faktoren nicht vollständig ausgeräumt werden.
Bedingt durch Konstruktion und Aufbau der Ma-
schine können folgende Punkte auftreten:
•
Berührung des Sägeblattes im nicht abge-
deckten Sägebereich.
•
Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnitt-
verletzung)
•
Rückschlag von Werkstücken und Werkstück-
teilen.
•
Sägeblattbrüche.
•
Herausschleudern von fehlerhaften Hartme-
tallteilen des Sägeblattes.
•
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nö-
tigen Gehörschutzes.
•
Gesundheitsschädliche Emissionen von
Holzstäuben bei Verwendung in geschlosse-
nen Räumen.
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