tro- und Elektronikgeräte des Vertreibers als Verkaufsfläche
sowie alle Lager- und Verkaufsflächen des Vertreibers als
Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe
des neuen Elektro- bzw. Elektronikgerätes durch Ausliefe-
rung bei einem privaten Haushalt die unentgeltliche Abho-
lung des Altgerätes bei diesem Ort der Abgabe auf Geräte
der Kategorien , und der Anlage zu § Abs. Elek-
troG beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr
als Quadratzentimetern enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kosten-
freie Erfassungsstellen sowie ggf. weitere Annahmestellen
für die Wiederverwendung der Altgeräte zur Verfügung.
Die Adressen können Sie von Ihrer Kommunalverwaltung
erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der
Rückgabe alle Daten extern gesichert und von dem Altgerät
dauerhaft und unwiderruflich gelöscht werden. Endnutzer
sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass alle
personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Alt-
geräten gelöscht sind.
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