Sicherheit
3.9
Funktions- und Sichtprüfung
3.9.1 Mechanik
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Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
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Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
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Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
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Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes,
muss sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
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Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
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Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
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Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
3.9.2 Hydraulik
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Alle Hydraulikleitungen und Anschlüsse vor jedem Arbeitseinsatz auf Dichtigkeit prüfen.
Defekte Teile in drucklosem Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
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Vor dem Öffnen von Hydraulikanschlüssen ist das Umfeld gründlich zu reinigen.
Bei Arbeiten an der Hydraulikanlage ist auf Sauberkeit zu achten.
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Die Hydraulikanschlussschläuche dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und
Senkbewegungen an keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreißen.
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Der Bediener des Gerätes hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der vorhandene Betriebsdruck,
welcher zum Arbeiten mit dem Gerät erforderlich ist, konstant vorhanden ist.
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Nur unter dieser Voraussetzung ist ein sicheres Greifen bzw. Heben und Transportieren der
Greifgüter mit dem Gerät gewährleistet.
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