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SICHERHEIT­UND­INFORMATIONEN
sammelt und zurückgenommen werden. Es darf
somit nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen Sam-
melstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe un-
ten zu deren Rücknahmepflichten in Deutschland)
abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müs-
sen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
Hinweise­zum­Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu re-
cyceln, die mit diesem Symbol gekenn-
zeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien, insbesondere Verpackun-
gen, nicht im Hausmüll, sondern über die bereit-
gestellten Recyclingbehälter oder die entspre-
chenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheits-
schutz elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten­ der­ Ver-
treiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elek-
tro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese ge-
werblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im We-
sentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmit-
telbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauer-
haft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
DEUTSCH
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dort-
hin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommuni-
kationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Le-
bensmittel beinhalten, die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche
Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühl-
schrank), Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als
100 cm² enthalten und Geräte beschränkt, bei
denen mindestens eine der äußeren Abmessun-
gen mehr
Einhaltung­ von­ RoHS-Vorga-
ben
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die Vor-
gaben der EU-RoHS Direktive (2011/65/EU). Es
enthält keine in der Direktive angegebenen ge-
fährlichen und unzulässigen Materialien.
GRUNDIG­­
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Uhr
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