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6.3.2 Demontage
Für den Fall, dass es sich als notwendig erweist, die Maschine auseinanderzubauen, muss die nachfolgend aufgezeigte Prozedur
befolgt werden.
1
Die Maschine von der elektrischen Speisung isolieren.
2
Auf den Absatz 4.4.1 - Abbau des Kapitels 4 - Transport und Einrichtung Bezug nehmen und mitdem Abbau der Maschine
beginnen; darüberhinaus muss mit den technischen Abteilungen des Herstellers Kontakt aufgenommen werden, um die
notwendige Hilfestellung für diesem Eingriff zu erhalten.
3
Um mit dem Handling der Maschinenteile fortzufahren, muss gemäß der in Absatz 4.2 - Transport und Handlingvon Kapitel
4 - Transport und Einrichtungaufgeführten Anweisungen gehandelt werden.
4
Die Teile anhand der Tatsache, dass sie an einen anderen Ort gebracht werden müssen (man beziehe sich auf den Absatz
4.2 - Transport und Handling des Kapitels 4 - Transport und Einrichtung), dass sie eingelagert werden müssen (man beziehe
sich auf den Absatz 4.4 - EinlagerungdesKapitels 4 - Transport und Einrichtung) oder, dass sie verschrottet werden müssen
(man beziehe sich auf den Absatz 6.2.3 - Verschrottung), anordnen.
GEFAHR:
6.3.3 Verschrottung und Entsorgung
Wenn die Maschine ihren Lebenszyklus beendet hat, bevor sie komplett auseinandergenommen wird, ist es notwendig eine Reihe
von Schritten vorzunehmen, um die Umweltbeeinträchtigung durch Entsorgung der Maschinenteile zu verringern, wie es von
geltenden Vorschriften zur Abfallentsorgung gefordert wird.
Diese Schritte sind:
1.
Umweltschädliche Teile trennen und lagern, bzw.:
a.
Die verschiedenen Teile, die umweltschädlich sein könnten, trennen;
b.
Eine Auswahl an Materialien durchführen, um ihre Wiederverwertung zu fördern, und sie getrennt zu entsorgen
(insbesondere müssen Kunststoff oder Gummiteile ausgelesen werden).
2.
Das im Inneren der Anlage enthaltene Gas darf nicht einfach in der Umwelt entsorgt werden. Die thermische Isolierung des
Pfropfens und das Kompressoröl müssen getrennt entsorgt werden; daher wird geraten das Aggregat, gemäß der geltenden
Vorschriften, nur an spezialisierte Entsorgungsbetriebe abzugeben und nicht als normalen Eisenschrott zu entsorgen. Die
3.
Gehäuse entsorgen, bzw.:
a.
Sobald die umweltschädlichen Stoffe entfernt und eingelagert wurden, müssen die Gehäuse an spezielle
Entsorgungsbetriebe abgegeben werden.
VORSICHT:
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Auf Wunsch des Kunden, kann folgende Zusatzausstattung angebracht werden.
7.1 Optionales Zubehör WSH
GEHÄUSE HEIZWIDERSTAND
Dient zur Erhitzung des Kompressorgehäuses vor dem Start und der Aufrechterhaltung der Temperatur während des Abschaltens.
Die hergestellte Wärme führt zur Verdampfung eventuell im Kompressor vorhandener Kühlflüssigkeit.
NIEDERDRUCKSCHALTER
Unterbricht den Betrieb des Gerätes, sobald der Druck im Saugkreislauf infolge einer Störung unter den vorgegebenen Wert
minus den Differenzialwert fällt.
VORGEFÜLLTE ROHRLEITUNGEN MIT SCHNELLANSCHLÜSSEN (WSH/R)
rohrpaar mit dem gleichen durchmesser wie die maschinenanschlüsse und mit flanschverbindungen an den äußeren enden für
einen schnellen anschluss des externen und des internen geräts: die beiden rohre sind bereits mit gas gefüllt und haben
schutzmembranen, die beim anschluss an die anschlüsse der maschine und des internen geräts durchstoßen werden.
ÖLSCHEIDER
Auf der Ablassseite des Verdichters eingebauter Behälter für die Trennung des Öls vom Kältemittel, ausgestattet mit einem
Schwimmer und Schlauch für die Rückführung des Öls in den Verdichter über einen Rückkreislauf, der mit der Ansaugvorrichtung
des Verdichters ist.
MONTAGEBÜGEL FÜR DEN VERFLÜSSIGER
Bügel in "L"- Form für die Wandbefestigung der Maschine
ANDERE SPANNUNGSWERTE
Die letzte Ziffer der Modellkennnummer des Gerätes zeigt den Spannungswert entsprechend nachfolgender Tabelle an:
Der Hersteller weist jegliche Haftung für eventuelle Schäden an Gegenständen und/oder an Personen,
die auf unsachgemäße Eingriffe durch unqualifiziertes, ungeschultes und unbefugtes Personal, das
nicht ausreichend ausgestattet ist, zurückzuführen sind, zurück.
Bei Verschrottung der Maschine, muss dieIdentifikationsplakette der Maschine unkenntlich und die
entsprechende technische Dokumentation unbrauchbar gemacht werden.
Es obliegt dem Auftraggeber diese Elemente dem technischen Büro des Herstellers, der sie vernichten
wird, zurückzuerstatten.
Eine einfache Aufbewahrung der oben genannten Elemente an einem unzugänglichen Ort, ist nicht
zulässig.
Bei Ende der Arbeiten muss dem technischen Büro des Herstellers die stattgefundene Zerlegung der
Maschinemitgeteilt werden.
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(wo nicht serienmäßig vorgesehen)
WSH-WTH Pag. 132
REV. 01 04/14