Deutschsprachiger Teil
Gefahr des Stromschlags
Die Maschine darf
Der Kranausleger oder der
NIEMALS innerhalb
Antrieb darf mit angehobener
von 3 m (10 Fuß) von
Wagenbühne NIEMALS
Starkstrom-leitungen
betrieben werden, wenn diese
betrieben werden. Die
nicht auf einer festen, ebenen
Maschine ist nicht
Fläche stehen.
isoliert!
Alle Personen in der Wagenbühne müssen einen zugelassenen Haltegurt tragen, der ordnungsgemäß am
bezeichneten Verankerungspunkt der Wagenbühne befestigt ist. Es darf nur ein Haltegurt an jedem
Verankerungspunkt befestigt werden.
Die maximale Belastung der Wagenbühne von 225 kg (500 lbs) und 2 Personen darf NIEMALS überschritten
werden.
Die Seitenkraft darf NIEMALS 200 N (45 Pfund) pro Person überschreiten.
Die Maschine darf NIEMALS betrieben werden, wenn der Geräuschpegel 80 dB übersteigt.
VERTEILEN Sie alle Lasten gleichmäßig auf der Wagenbühne.
Die Maschine darf NIEMALS in Betrieb genommen werden, wenn das Arbeitsgelände zuvor nicht auf zu
vermeidende Oberflächengefahren wie z.B. Löcher, abschüssige Stellen, Bodenunebenheiten, Randsteine und
Schutt gründlich überprüft wurde.
Die Maschine darf NUR auf Bodenflächen IN BETRIEB GENOMMEN werden, welche die Radlasten tragen
können.
Die Maschine darf NIEMALS angehoben werden, wenn die Windgeschwindigkeit 12,5 m/s überschreitet.
Bei einem NOTFALL ist der Notausknopf zur Abschaltung der Spannung für alle Maschinenfunktionen zu
betätigen.
Nach dem Einsteig in die Wagenbühne ist das Tor IMMER zu schließen und zu sichern.
NIEMALS Aus- oder Einsteigen, wenn sich die Wagenbühne in angehobener Stellung befindet.
NIEMALS dürfen Leitern, Gerüstbauteile oder sonstige Gegenstände benutzt werden, um Höhe zu gewinnen.
Es darf nur vom Boden der Wagenbühne aus gearbeitet werden.
NIEMALS versuchen bei angehobener Wagenbühne am Hebeaufbau hinunterzuklettern.
ÜBERPRÜFEN Sie die Maschine vor Inbetriebnahme gründlich auf gerissene Schweißnähte, lose oder
fehlende Kleinteile, Hydrauliklecks, lose Drahtverbindungen und beschädigte Kabel oder Schläuche.
Vor Inbetriebnahme PRÜFEN, ob alle Klebeschilder richtig befestigt und gut lesbar sind.
NIEMALS darf eine Maschine in Betrieb genommen werden, die beschädigt ist, nicht einwandfrei funktioniert
oder an der Beschriftungsschilder beschädigt sind oder fehlen.
ERTÖNT EIN ALARMSIGNAL bei angehobenem Kranausleger, die Maschine ANHALTEN, den Kranausleger
vorsichtig einfahren und die Wagenbühne absenken, ohne zu drehen. Die Maschine ist auf eine feste, ebene
Oberfläche zu schieben.
NIEMALS überhängende Lasten befestigen oder den Kranausleger als Kran benutzen.
Die Betriebs- und Sicherheitssysteme dürfen NUR geändert werden, wenn eine schriftliche Genehmigung des
Herstellers vorliegt.
NIEMALS versuchen, die Batterien in der Nähe von Funken oder bei offener Flamme zu laden. Beim Laden
von Batterien wird explosives Wasserstoffgas freigesetzt.
Ersatzteile dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers NUR durch Original UpRight-Ersatzteile
ersetzt werden.
Die Maschine darf NIEMALS geschleppt werden. Der Transport hat immer mit Lkw oder Hänger zu erfolgen.
NACH DER BEDIENUNG ist die Arbeitsbühne vor unbefugter Benutzung zu sichern, wozu beide
Schlüsselschalter auszuschalten und alle Schlüssel abzuziehen sind.
Gefahr des Umkippens
Die Wagenbühne darf
aufgestellt werden, wenn nicht
vorher festgestellt wurde, daß
sich keine Hindernisse über der
Maschine befinden oder
sonstige Gefahren vorhanden
sind.
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Kollisionsgefahr
NIEMALS auf dem
NIEMALS
Schutzgeländer oder dem
Mittelgestänge klettern
oder versuchen darauf zu
stehen oder zu sitzen.
Absturzgefahr