Herstellergarantie
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Separett
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GmbH
Vahrenwalder str. 205 | DE-301 65 Hanover
DE-2
Diese Garantievereinbarung gilt nur für dieses Produkt. Für weitere Informationen besuchen Sie
bitte unsere Website www.separett.com
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Dieses Produkt hat eine Herstellergarantie von 5 Jahren
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Wenn das Produkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit verwendet wird, gilt die Garantiezu-
sage für 1 Jahr ab dem ursprünglichen Lieferdatum
Keine Garantie, wenn das Produkt in irgendeiner Form von Vermietungsgeschäft verwendet wurde.
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Gesetzliche Rechte
Eine von uns angebotene zusätzliche Garantie kann niemals die gesetzlichen Rechte und
Ansprüche beeinträchtigen, die Sie gegen uns aufgrund des Vertrags geltend machen können,
wenn wir unsere Vertragspflichten nicht erfüllen.
Eine zusätzliche Garantie wird als jedes Festlegung von uns definiert, das Ihnen Rechte oder
Forderungen über das hinaus gewährt, was gesetzlich vorgeschrieben ist, für den Fall, dass wir
unsere Vertragspflichten nicht erfüllen.
Vorausgesetzt, das Produkt wurde gemäß seinen Spezifikationen, Eigenschaften und Anwen-
dungsbereichen korrekt installiert, montiert und verwendet.
Und die Fehlermeldung enthält folgendes:
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Die Installation wurde durch Bildmaterial bestätigt
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Alle in der Fehlermeldung genannten Informationen sind korrekt
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Das Lieferdatum wurde durch einen Kaufbeleg bestätigt
Separett AB verpflichtet sich, bei fehlerhafter Funktion oder Beschädigung des Produktes, mit
Ausnahme der unten genannten Punkte zur Herstellerverantwortung, die Kosten für Arbeit und
Material zu übernehmen, vorausgesetzt, die Reparatur wird vom Hersteller oder einem autori-
sierten Servicepartner durchgeführt.
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Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des
Funktionsfehlers oder der Beschädigung diesen dem Verkäufer oder Hersteller zu melden
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Der Käufer muss dann, nach Kontakt mit dem Servicepartner, selbst für den Transport
zum und vom Servicebetrieb sorgen oder eventuell damit verbundene Kosten und Risiken
tragen
Zur Behebung des Fehlers muss der Käufer das Produkt dem Hersteller oder einem vom
Hersteller bestimmten Servicepartner übergeben.
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Die Behebung des festgestellten Fehlers erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist,
nachdem der Käufer den Fehler gemeldet und das Produkt zum Hersteller oder einem vom
Hersteller bestimmten Servicepartner transportiert hat
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Was als angemessene Zeit angesehen wird, hängt unter anderem von den Bedürfnissen
des Käufers bezüglich des Produkts, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der Werkstatt-
kapazität des Servicepartners ab
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