Anforderungen für Auf- und Abladung/ Transportmanagement/ Aufbewahrung
Anforderungen für Auf- und Abladung
1)
Das Produkt soll bei der Auf- und Abladung vorsichtig behandelt werden.
2)
Robuste Handlungen wie Treten, Schwenken, Werfen, Fallen, Schleppen, Rollen usw. sind verboten.
3)
Das Personal zur Auf- und Abladung muss ausgebildet werden, um die Gefährlichkeit durch robuste
Handlung zu verstehen.
4)
Auf dem Auf- und Abladungsplatz sollen Trockenpulver-Feuerlöscher, die noch nicht überfällig sind, oder
andere passenden Feuerlöscher ausgestattet werden.
5)
Nicht ausgebildetes Personal darf nicht zur Auf- und Abladung der Klimaanlagen mit brennbarem Kühlmittel
eingesetzt werden.
6)
Vor der Auf- und Abladung muss Antistatik-Maßnahme nehmen und im Prozess darf man nicht telefonieren.
7)
In der Nahe der Klimaanlagen ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.
Anforderungen für Transportmanagement
1)
Die maximale Transportmenge der Endprodukte soll gemäß dem örtlichen Gesetz durchgeführt werden.
2)
Die eingesetzte Fahrzeuge zum Tranport sollen mit dem örtlichen Gesetz übereinstimmen.
3)
Für die Reparaturdienstleistung soll das professionelle Servicefahrzeuge angewendet werden. Die
Kühlmittelflasche und die zu reparierende Produkte dürfen nicht in Open-Air transportiert werden.
4)
Das Regenverdeck oder der ähnliche Schutzmaterial des Transprtfahrzeugs sollen feuerhemmende
Eigenschaft besitzen.
5)
Im nicht offenen Fahrzeug soll Alarmanlage für Leckage des brennbaren Kühlmittels installiert werden.
6)
Das Transportfahrzeug soll Antistatik-Anlage ausstatten.
7)
In der Fahrzeugkabine soll Trockenpulver-Feuerlöscher, der noch nicht überfällig ist, oder andere passenden
Feuerlöscher ausgestattet werden.
8)
Auf der Flanke und Rückseite des Fahrzeugs soll Rückstrahler in Orange-Weiß oder Rot-Weiß geklebt
werden, damit die in hinten folgende Fahrzeuge warnen kann, sicheren Abstand zu halten.
9)
Beim Transport soll gleichförmige Geschwindigkeit gehalten und keine rasante Beschleunigung oder Bremse
gemacht werden.
10) Im selbenen Fahrzeug darf keine statische Elektrizität leicht erzeugende oder brennbare Gegenstände
transportiert werden.
11) Beim Transport muss man den Hochtemperaturbereich meiden. Falls die Temperatur im Fahrzeug zu hoch ist,
dann muss entsprechende Wärmeableitungsmaßnahme genommen werden.
Anforderungen für Aufbewahrung
1)
Die Verpackung für die Aufbewahrung der Anlage soll gute Schutzfunktion bieten und kann die Leckage des
Kühlmittels vermeiden, wenn sie durch mechanische Kraft beschädigt werden.
2)
Die erlaubte Aufbewahrungsanzahl der Anlage wird durch das örtliche Gesetz bestimmt.
Achtung
"Kühlmittel-Klimaanlage R32 darf nicht im Zimmer, dessen Fläche kleiner als die in der Tabelle aufgeführte
Fläche ist, installiert werden. Somit die Sicherkeitsprobleme der Konzentrationsüberschreitung des Kühlmittels
durch die Leckage des Kühlsystem in der Anlage verhüten zu können.
Es ist verboten, der Flared-Anschluss nach der Befestigung wieder anzuwenden. (verschlimmt die Dichtung)
Die Anschlüsse der Außenanlage soll gemäß der Betriebsverordnung und den Anforderungen der Hinweise
intaktes Verbindungskabel ohne Anschluss anzubringen.
LFL
Typ
kg/m
R32
0,306
3
Minimale Zimmerfläche
hv
3
m
1,224
0,6
1,0
1,8
2,2
Die maximale Aufladenmenge des Kältemittels
Einheitmodell
2U40MEFFRA
2U40S2SM1FA
2U50MEFFRA
2U50S2SM1FA
Installationshinweise
Warnung!
Gesamte Füllungsgewicht/kg
Minimale Zimmerfläche/m
1,836
2,448
3,672
29
51
116
10
19
3
6
2
4
M kg
1.4
1.8
2
4,896
6,12
206
321
42
74
116
13
23
36
9
15
24
7,956
543
196
60
40